Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich fange mal so an: Nachdem ich Ihren Beitrag gehört habe, glaube ich, dass hier ein bisschen was in Schieflage geraten ist. Im Ziel sind wir uns einig, beim Weg haben wir unterschiedliche Auffassungen. Was ist daran so schlimm? Warum ist es eigentlich notwendig, das ins Lächerliche zu ziehen? Wenn Sie von den Linken sich Ihren eigenen Pandemie-Gesetzentwurf angucken und sich darauf beziehen würden, könnten sie diesen Gesetzentwurf nicht gut finden.
Denn er ist in der Sache nicht gut.
Und nur weil das Stichwort „Beteiligung“ darübersteht, ist doch nicht alles gut. Jetzt lasst uns doch wirklich mal in der Sache diskutieren.
Lieber Marco Buschmann, wir beide arbeiten sehr oft und sehr viel zusammen.
Deshalb halte ich nichts von diesen ganzen Nummern nach dem Motto: „Wer ist hier die wahre Opposition? Und wer muss sich morgen überlegen, wo der Bleistift ist? Wer hat hier was vorbereitet oder nicht?“ Wir beide wissen nämlich sehr genau, wer hier Dinge für das Parlament, für die Ausschüsse und für die Frage, was im Geschäftsordnungsausschuss an Absicherung für die Beteiligung des Parlamentes erfolgt, vorbereitet.
Im Ziel sind wir uns einig: Beratung, Entscheidung und Kontrolle liegen beim Parlament. Das müssen wir jeden Tag aufs Neue durchsetzen, und zwar gegenüber der Bundesregierung und der MPK.
Ich habe schon vor zwei Jahren davor gewarnt, welche Entwicklung in großen Koalitionen das Institut der Ministerpräsidentenkonferenz, das es in der Verfassung nicht gibt, einnimmt. So weit, so schlecht.
Der vorgeschlagene Weg ist aber dennoch schlecht, und es ist legitim und richtig, im Parlament darüber zu diskutieren und darum zu ringen, was denn der beste Weg zur Parlamentsbeteiligung und zu deren Absicherung ist. Da sage ich für meine Fraktion – genauso wie die Kollegin Rottmann –: Es ist nicht der beste Weg, dass man das Gremium der Ministerpräsidenten- und Ministerpräsidentinnenkonferenz, das in der Verfassung keinen verbindlichen Rang hat, aber dennoch etwas regeln kann, quasi zu einem Gremium macht, das verbindliche Entscheidungen trifft. Das ist aber in Ihrem Gesetzentwurf so angelegt.
Meine Damen und Herren, ich will die MPK nicht aufwerten, auf gar keinen Fall. Sie ist kein Institut, und deshalb trifft sie auch keine Entscheidungen. Sie kann Empfehlungen abgeben, die dann in den Landesparlamenten oder im Bundesparlament umgesetzt werden, oder, weil Sie dem mehrheitlich zugestimmt haben, per Rechtsverordnung einzelner Minister. Ich bin ganz klar dafür, dass wir Herrn Spahn ein paar Kompetenzen abnehmen.
Ich freue mich, wenn im März alle dabei sind; denn dann stehen ganz viele Rechtsverordnungen zur Verlängerung an, meine Damen und Herren. Das sind harte Punkte.
Auch vermisse ich im Gesetzentwurf der FDP den Parlamentsvorbehalt. Wo ist er denn? Der ist nämlich gerade nicht drin, wie Sie vorhin gesagt haben, Frau Aschenberg-Dugnus. Der ist nicht darin vorgesehen. Das ist auch ein Problem.
Dann stellt sich die Frage: Warum suchen wir nicht noch zwei, drei andere Wege? Was ist mit Artikel 84 Absatz 2 Grundgesetz? Darüber können wir ja mal diskutieren. Was ist mit der Änderung des § 28 Infektionsschutzgesetz? Bitte, wo waren Sie denn da? Verdammt noch mal, wer hat denn die Begründung und die Befristung durchgesetzt in Gesprächen mit der SPD und der CDU/CSU?
Das war verdammt mühsam, meine Damen und Herren.