Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist nicht einmal zweieinhalb Jahre her, dass hier in Berlin ein Wohngipfel stattgefunden hat – mit allen Akteuren der Wohnungswirtschaft, und seitdem ist viel passiert. Die Bundesregierung hat einschließlich des heute zu beratenden Gesetzes praktisch alle Maßnahmen umgesetzt.
Sie wissen, unser Ziel ist, 1,5 Millionen neue Wohnungen fertigzustellen bzw. in Bau befindlich zu haben. Dieses Ziel werden wir innerhalb der uns selbst gesetzten Marke von vier Jahren erreichen. Der Bund investiert auf Rekordniveau in den sozialen Wohnungsbau. Wir stellen bis 2021 5 Milliarden Euro zur Verfügung, und damit werden mehr als 100 000 versprochene Sozialwohnungen gebaut.
Die Städtebauförderung bleibt ebenfalls auf Rekordniveau. Das Baukindergeld ist eine sprichwörtliche Erfolgsgeschichte. Wir haben die steuerliche Absetzbarkeit von Wohnungsbau verbessert. Und worauf ich besonders stolz bin: Wir haben in dieser Legislaturperiode das Wohngeld zweimal erhöht und nach jahrzehntelangem Kampf endlich dynamisiert.
Das heißt: automatische Anpassung an die steigenden Lebenshaltungskosten. – Auch das ist eigentlich einen Beifall wert.
Jetzt nun als weiterer Meilenstein der Wohnungsbaupolitik das Baulandmobilisierungsgesetz. Die Formel ist einfach: Ohne Bauland keine neuen Wohnungen. Und wir setzen mit diesem Gesetz genau da an. Wir nutzen alle rechtlichen Stellschrauben, um den Wohnungsbau zu erleichtern, vereinfachen die Verfahren und beschleunigen Prozesse, wenn Wohnraum geschaffen wird, und Wohnraum – ich kann das nicht oft genug sagen – ist die soziale Frage unserer Zeit.
Die Kommunen sollen leichter Bauland mobilisieren können; Baugenehmigungen sollen leichter erstellt werden.
Worauf es mir bei diesem Gesetz besonders ankommt: Wir haben als Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf ausschließlich Dinge realisiert, die in der Baulandkommission beschlossen wurden oder die von den Koalitionsspitzen in Koalitionsbeschlüssen vereinbart worden sind.