Etliche Fälle von weiblicher Genitalverstümmelung bleiben aber leider unerkannt und können strafrechtlich nicht verfolgt werden.
PVizepräsidentin Claudia Roth: Kommen Sie bitte zum Schluss.
Etliche Fälle von weiblicher Genitalverstümmelung bleiben aber leider unerkannt und können strafrechtlich nicht verfolgt werden.
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