Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute mit drei Anträgen, die Frauen und Mädchen vor Missachtung, vor Zwang und vor Gewalt schützen sollen, vor Vielehen, vor Kinderehen und vor Genitalverstümmelung.
Beginnen wir mit der Problematik der Vielehe in Deutschland. Wie Sie wissen, dürfen sich Männer im Islam bis zu vier Ehefrauen nehmen. Solche Vielehen sind mittlerweile auch in Deutschland weit verbreitet. Die Vielehe ist unserer Rechtsordnung allerdings fremd. Sie missachtet die Rechte der religiös verheirateten Zweit- und Drittfrauen. Diese haben keinen Anspruch auf Unterhalt und Zugewinnausgleich und keine Erbansprüche gegenüber ihrem Ehemann. Meist arbeiten sie nicht, werden als „Kindesmutter, alleinerziehend“ geführt und leben von Sozialleistung. Das heißt, Männer, die sich in ihren Herkunftsländern nie mehr als eine Ehefrau leisten können, können das in Deutschland. Das darf nicht sein. Es passiert auf Kosten der Steuerzahler.
Was wollen wir dagegen tun? Zunächst fordern wir die Bundesregierung dazu auf, die Zahl der Vielehen in Deutschland überhaupt zu erfassen. Es gibt zwar Schätzungen, dass 30 Prozent der arabischen Männer in Berlin mehrere Ehefrauen haben, aber so genau weiß das eigentlich niemand. Es gibt dazu keinerlei staatliche Erhebung. Man will das Ausmaß der Problematik offenbar gar nicht feststellen.
Als weitere Maßnahme muss man das Personenstandsgesetz ändern und das Verbot der religiösen Voraustrauung wieder einführen. Das gab es früher: Man durfte erst religiös heiraten, wenn man davor standesamtlich geheiratet hat. Insbesondere muss man die Strafbarkeit nach § 172 StGB, also das Verbot von Doppelehen, auch auf religiöse Ehen ausweiten.
Das wird zur Folge haben, dass zukünftig nur noch eine einzige religiöse Trauung nach einer einzigen staatlichen Eheschließung stattfinden kann; denn wir leben immer noch in Deutschland und nicht im Orient. Doppel-, Dreifach- und Vierfachehen haben bei uns nichts verloren, Zwangsehen ebenso wenig.
Der zweite Antrag enthält die Aufforderung an die Bundesregierung, Kinderehen endlich effektiv zu bekämpfen. Das ist bislang nicht geschehen. 2017 trat zwar ein Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in Kraft; es blieb allerdings bislang nahezu wirkungslos. Eine Studie von Terre des Femmes hat ergeben, dass in den ersten zwei Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes lediglich 813 Fälle offiziell bundesweit registriert wurden und ganze 10 Kinderehen aufgehoben wurden. Es ist unerträglich, dass vier Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes die tatsächliche Anzahl von Kinderehen in Deutschland nach wie vor unbekannt ist.
In einigen Bundesländern werden nicht mal Statistiken geführt.
Wie mangelhaft die praktische Umsetzung des Gesetzes in den Ländern gehandhabt wird, zeigt die massive Diskrepanz zwischen den Zahlen aus Berlin und Bayern. Während in Berlin innerhalb eines Jahres nur 3 Kinderehen überhaupt erfasst wurden, hat man in Bayern im gleichen Zeitraum 370 Kinderehen registriert. Es fehlt hier offenbar jeder politische Wille, das Gesetz mit der nötigen Konsequenz durchzusetzen. Für die betroffenen Minderjährigen ist das eine Katastrophe.
Wir fordern daher unter anderem die bundesweite statistische Erfassung von Kinderehen. Der Staat muss Beratungsstellen so ausstatten, dass sie die Betroffenen aufklären und ihnen tatsächlich helfen können. Meine Damen und Herren, jeder von uns hat die Hochzeitsbilder von 70-jährigen bärtigen alten Männern mit 9-jährigen kleinen Ehefrauen im Kopf. Solche kulturfremden Traditionen dürfen hierzulande nicht einmal ansatzweise Fuß fassen.
Kinderehen sind zu ächten und zu bekämpfen; denn wir leben immer noch in Deutschland und nicht in Afghanistan.
Im dritten Antrag geht es um den Schutz von Frauen und Mädchen vor Genitalverstümmelung. Die Anzahl weiblicher Genitalverstümmelungen ist in den letzten drei Jahren explodiert: Sie ist um 44 Prozent gestiegen. Fast 70 000 Frauen sind bereits betroffen und fast 15 000 Mädchen akut davon bedroht.
– In Deutschland.
Bei der weiblichen Genitalverstümmelung handelt es sich um eine bestialische Unsitte, die in Deutschland zu Recht unter Strafe steht. Derartige Misshandlungen werden in der Regel unter katastrophalen hygienischen Bedingungen ohne Betäubung mit Glasscherben oder Rasierklingen vorgenommen. Es ist bestialisch, es ist primitiv, und es ist zutiefst frauenverachtend.
Viele der betroffenen kleinen Mädchen sterben bereits an den unmittelbaren Folgen des Eingriffs; aber auch bei den Überlebenden bleiben massive lebenslange körperliche und seelische Schäden zurück. Wir erleben Steinzeitmethoden im 21. Jahrhundert.