Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Vor zwei Wochen habe ich der Regierungskoalition in der ersten Lesung des Bestandsdatenauskunftsgesetzes vorgeworfen, dass sie nicht in der Lage ist, ein verfassungskonformes Gesetz vorzulegen, und habe natürlich Häme kassiert.
Letzten Montag tagten hochkarätige Sachverständige zu diesem Gesetzentwurf. Immerhin haben zeitweise drei Fachpolitiker der Regierungskoalition Zeit gefunden, dieser Anhörung beizuwohnen. Für die übrigen 47 Abgeordneten der Großen Koalition aus dem Innen- und Rechtsausschuss und die übrigen Interessierten darf ich einige Ergebnisse der Anhörung, die die Rechtsauffassung der AfD stützen, wie folgt zusammenfassen: Auch dieses Reparaturgesetz bedarf einer Reparatur und wird den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2020 nicht gerecht.
Unverhältnismäßig sind zumindest die Erlaubnisse zur Übermittlung von Bestandsdaten bei „einfachen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und zur Verfolgung beliebiger Straftaten und Ordnungswidrigkeiten“ sowie der Übermittlung von Telemedia-Nutzungsdaten. Dem „Entwurf fehlen Ermächtigungen zur Inhaltsüberwachung von Telemedien“. Die „Erlaubnisse zur Übermittlung von Bestandsdaten, die durch die Zuordnung einer dynamischen IP-Adresse ermittelt wurden, verletzen unionsrechtliche Vorgaben“. Da bin ich, Herr Throm, auf Ihrer Seite: Das bedarf der Überarbeitung.
Nun noch – wegen der Zeit – einen entscheidenden Punkt:
Der Gesetzentwurf begnügt sich bedauerlicherweise damit,
– so der Gutachter –
zu versuchen, die vom BVerfG vorgegebenen Differenzierungen nachzuzeichnen oder wörtlich zu paraphrasieren, und übernimmt damit die in diesen angelegten Unzulänglichkeiten und Ungereimtheiten, ohne ein eigenes Ordnungssystem zu entwickeln.
Meine Damen und Herren, dieses Urteil ist doch nicht vom Himmel gefallen. Bereits nach der Entscheidung des Gerichts im Januar 2012 zu den Bestandsdaten war doch klar, wohin die Reise geht. Nicht umsonst haben nicht nur wir von der AfD, sondern auch die FDP und sogar die Grünen bei der Entfristung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes im letzten Jahr eine unabhängige Evaluierung und eine völlige Neuausrichtung der Sicherheitsstruktur in Deutschland verlangt – leider vergebens, obwohl die Zeit da war.
Trotz dieser Kritikpunkte werden Sie mit Ihrer Mehrheit wieder einmal ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz durchboxen. Auf diese Weise verspielen Sie einmal mehr das Vertrauen des deutschen Volkes in dieses Parlament als Gesetzgebungsorgan.
Aber dieser Verstoß ist ja leider kein Einzelfall, wie wir wissen. Alle Parteien außer der AfD haben im März 2020 zu Anfang der Coronakrise ihre grundgesetzlich vorgeschriebene Pflicht als gesetzgebendes Organ an der Garderobe des Dienstboteneinganges des Kanzleramtes abgegeben und damit das souveräne deutsche Volk zum Untertan degradiert. Sie haben die Macht dieses Parlamentes an ein verfassungsrechtlich nicht legitimiertes Kaffeekränzchen aus Kanzlerin und Ministerpräsidenten abgegeben.
– Das ist Thema. – Deshalb einmal die Frage an den Verfassungsschutz: Wer verstößt in diesem Land eigentlich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung?
Doch wohl die, die vorsätzlich verfassungswidrige Gesetze erlassen, doch wohl die, die mit berechtigter Angst um ihre Posten und Mandate auf das Volk schauen und deshalb auch mit diesem Gesetz jetzt den gläsernen Bürger wollen
– Ihren Nazi können Sie sich als SED-Linker sparen –,
doch wohl die, für die Widerspruch und unangenehme Fragen Hass und Hetze sind und diejenigen verfolgen wollen, die die Weisheit der Regierung hinterfragen.
In diesem Zusammenhang darf ich mit Erlaubnis der Präsidentin den ehemaligen Präsidenten des Verfassungsschutzes, Dr. Maaßen, der sich diesem Ansinnen widersetzt hat, zitieren:
Die Behandlung politisch Andersdenkender als Feinde oder Verrückte und ihre Ausgrenzung, Herabwürdigung und Denunziation sind klassische Symptome des Sozialismus.
Das haben wir heute in diesem Hause oft genug gehört.
An Sie alle in diesem Haus, die dieses Geschäft betreiben, auch mithilfe mancher Medien: Seien Sie sich gewiss, dass Ihr Handeln vom Wähler durchschaut und abgestraft wird!
Vielen Dank.