Vielen Dank. – Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Beginn noch einmal darauf hinweisen, was hier in Rede steht und um was es geht. Das ist meiner Wahrnehmung nach bei meinem Vorredner nicht so ganz klar geworden. Gegenstand des Gesetzentwurfes ist die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bei der sogenannten manuellen Bestandsdatenauskunft, und sonst nichts. Dass diese Befugnis, also das Anfordern von Kundendaten bei Telekommunikationsanbietern, für unsere Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste generell notwendig ist, bestreiten weder hier ernsthaft jemand noch das Bundesverfassungsgericht und auch nicht die Experten. Ganz im Gegenteil: Wenn Sicherheitsbehörden künftig Handy- und Internetdaten von Straftätern oder Gefährdern abfragen, sollen sie genauer darlegen, auf welcher rechtlichen Grundlage und zu welchem konkreten Zweck sie das tun. Diese strengeren und verhältnismäßigen Regeln finden auch wir als SPD gut – selbstverständlich.
Ich fand auch, dass wir am Montag dieser Woche eine wirklich gute Sachverständigenanhörung hatten, bei der wir über Parteigrenzen hinweg sachlich mit den Sachverständigen diskutiert haben, und dafür danke ich an dieser Stelle auch mal allen, die daran beteiligt waren.
Die Frage, ob der vorliegende Gesetzentwurf die beanstandeten Mängel bei der Übermittlung und Einholung von Bestandsdaten behebt, haben die Experten eindeutig bejaht. Das vom Bundesverfassungsgericht geforderte sogenannte Doppeltürmodell ist adäquat umgesetzt. Aber natürlich sind sie auch mit Wunschlisten gekommen und haben uns gesagt, wo man noch etwas verbessern könnte. Das sollen sie auch; das ist ja ihre Aufgabe.
Einen Wunsch, der mir auch sehr wichtig ist und den ich in der ersten Beratung hier im Plenum bereits erwähnt hatte, wollen wir gerne aufgreifen; das haben wir im Innenausschuss gestern auch so beschlossen. Es geht um eine statistische Erfassung der manuellen Bestandsdatenauskünfte, also darum, wer wann welche Daten, Zugangsdaten oder Passwörter anfordert, damit wir dann eine wissenschaftliche Evaluierung vornehmen können, so wie es sich bei vielen Gesetzen im Bereich der Sicherheitsgesetzgebung bewährt hat. Bislang kann auch das Bundeskriminalamt nämlich nur schätzen, dass es sich um mehrere Tausend manuelle Auskunftsverfahren jährlich handelt.
Das hätten wir aber in zwei Tagen nicht in den Gesetzentwurf einarbeiten können, weil hierfür auch Abfragen in den Bundesländern notwendig sind. Verschieben wollten wir die Einbringung des vorliegenden Gesetzentwurfs auch nicht, weil dann auch die Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität verzögert worden wäre, und das kann in diesem Haus wiederum auch niemand ernsthaft wollen.
Deshalb haben wir also einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem wir das festhalten. Schade, dass FDP und Grüne, obwohl sie das gestern im Innenausschuss selbst gefordert haben, sich nicht durchringen konnten, dem zuzustimmen.
Eine Evaluierung ist wichtig – das haben uns die Sachverständigen auch gesagt –, weil die Gesetzgebung im Sicherheitsbereich derart ausdifferenziert und ja auch kompliziert ist, dass wir durch mehr Transparenz auch öffentliche Kontrollmöglichkeiten schaffen.
Wir werden bald eine Expertenanhörung haben, wo wir unsere Sicherheitsgesetzgebung in der Summe und im Verhältnis zu unseren Freiheitsrechten besprechen. Es wird sicher gut sein, eine Überwachungsgesamtschau zu diskutieren;
denn die Stimmen aus der Wissenschaft sagen uns, dass es langsam unübersichtlich wird. Das hat sicher auch damit zu tun, dass das Bundesverfassungsgericht uns sehr kleinteilige Vorgaben macht. Aber das ist eine andere Thematik, die wir bei anderer Gelegenheit hier diskutieren werden. Heute geht es um eine notwendige Reparatur von einzelnen Fachgesetzen und nicht um eine Kernsanierung. Ich bitte Sie für diesen Gesetzentwurf um Ihre Unterstützung.
Vielen Dank.