Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die 13. Bundesimissionsschutzverordnung leistet schon seit den 80er-Jahren einen wichtigen Beitrag zu sauberer Luft. Sie ist notwendig für den Schutz von Umwelt und Gesundheit, und sie setzt den Rahmen dafür, dass die großen industriellen Anlagen zur Energieumwandlung auf dem aktuellen Stand der Technik sind. Das gilt für alle größeren kohle-, gas- oder ölbetriebenen Wärmekraftwerke, für größere Blockheizkraftwerke, Gasturbinen sowie Verbrennungsmotoren.
Bei diesen Anlagen gehen wir mit dem heute vorliegenden Verordnungsentwurf weiter. Im Mittelpunkt der 13. Bundesimissionsschutzverordnung stehen die Emissionsgrenzwerte für Staub, Quecksilber, Kohlenmonoxid, Stickstoff, Stickoxide, Schwefeloxide, Formaldehyd und Methan. Zugleich werden die Grenzwerte für Methanemissionen aus Gasmotorenkraftwerken sowie für den Ausstoß von Stickstoffoxid zum Beispiel aus Kohlekraftwerken gesenkt. Das ist ein wichtiger, notwendiger und anspruchsvoller Beitrag zur Minderung der Luftschadstoffe aus Industrieanlagen.
Künftig sinkt etwa der Tagesmittelwert für Quecksilberemissionen von 30 auf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Abgasluft. Zusätzlich werden dem Stand der Technik angemessene Jahresmittelwerte für Quecksilberemissionen von Großfeuerungsanlagen eingeführt, die sich zum Beispiel nach der Art der Kohle, dem Alter oder der Größe der Anlage richten. Denn jede Anlage soll nicht weniger als das leisten, was technisch möglich und ökonomisch sinnvoll ist.
Auch deswegen haben wir die Betreiber, die Stakeholder von Anfang an bei den Vorarbeiten miteinbezogen, mitbeteiligt, uns mit ihren Anregungen und Einwänden auch intensiv auseinandergesetzt, auch mit denen der Umweltverbände natürlich. Diejenigen, die bei der praktischen Umsetzung jetzt gefordert sind, haben sich also bei der Ausgestaltung umfassend eingebracht und wissen jetzt auch, was auf sie zukommt.
Es ist mir wichtig, dabei zu betonen, dass die vorliegende Verordnung alle Anforderungen der europäischen Vorgaben innerhalb der Bandbreiten umsetzt und daher auch recht anspruchsvoll ist. Viele Betreiber müssen dadurch natürlich kräftig investieren. Besonders bei Kohlekraftwerken wird die Einhaltung der verbindlich vorgeschriebenen EU-Anforderungen zu hohen Investitionskosten führen.
Die Änderung der Verordnung bringt den Betreibern, aber auch den Genehmigungsbehörden endlich die dringend erforderliche Planungssicherheit; denn in der zweiten Jahreshälfte werden die EU-Vorgaben unmittelbar geltendes Recht. Ohne diese Verordnung würde das bedeuten, dass dann die Länder für jede betroffene Anlage im Einzelfall Anordnungen auf Grundlage des Bundesimissionsschutzgesetzes in Verbindung mit dem EU-Recht treffen müssten. Das würde dann auch bedeuten, dass wir unterschiedliche Regelungen hätten. Deswegen ist es wichtig, dass wir die nationale Umsetzung haben, und zwar schnellstmöglich; das garantiert auch einen fairen Wettbewerb.
Ich glaube, das ist nachhaltig, wir sind hier beim Schutz der Gesundheit und der Umwelt einen großen Schritt vorangekommen.
Herzlichen Dank.