Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bundestag ist der Ort, an dem über die Maßnahmen diskutiert wird und diskutiert werden muss.
Hier muss auch gestritten werden; das gehört bei einer solchen Debatte dazu. Hier wird auch entschieden.
Wir haben das mit grundlegenden Entscheidungen zu allen Schritten getan.
Ralph Brinkhaus hat auf das Infektionsschutzgesetz hingewiesen. Ich will aber – weil es gerade einen Zuruf von der AfD gab – auch in Ihre Richtung sagen: Man kann über vieles streiten, aber über bestimmte Fakten eben nicht. Dass unser Land sich in dieser schweren Situation befindet, liegt nicht an der Politik.
Das liegt daran, dass ein Virus in einer weltweiten Pandemie über uns gekommen ist. Dass wir uns länger in einer schwierigen Situation befinden, liegt daran, dass sich Mutationen gebildet haben. Das ist es, was es uns schwer macht. Man kann darüber diskutieren und streiten, wie man darauf reagiert; aber bitte verwechseln Sie nicht Ursache und Wirkung.
Zweitens. Ich erinnere mich, dass wir zu Beginn des Lockdowns ähnliche Debatten in diesem Haus hatten. Man kann auch jetzt über vieles diskutieren, aber nicht darüber, dass wir jetzt in einer anderen Situation sind als im Dezember. Die Situation ist besser geworden, die Zahlen sind runtergegangen. Wir befinden uns jetzt in einer Situation, in der wir wieder über die nächsten Schritte zur Lockerung sprechen können, weil Maßnahmen konsequent umgesetzt wurden, weil die Bürgerinnen und Bürger in ihrer ganz großen Mehrheit diesen Maßnahmen mit Akzeptanz begegnen und sie mit Vorsicht umsetzen – und manches auch darüber hinaus. Auch daran kann kein Zweifel sein: Wir sind in einer besseren Situation.
Ich will drittens sagen: Ja, wir können diskutieren und streiten und unterschiedliche Vorstellungen haben. Aber ich möchte hier doch noch mal für uns alle betonen: Diese Entscheidungen, die jetzt notwendig sind, trifft niemand leichtfertig. Die Kanzlerin hat gesagt, es gibt keinen Tag, an dem sie, an dem uns die Existenzsorgen der Betriebe nicht umtreiben, an dem uns auch die Situationen in den Familien nicht umtreiben. Das müssen wir, glaube ich, in aller Deutlichkeit betonen, und wir müssen darauf Antworten geben.
Ich bin froh, dass sich genau diese Themen in dem Beschluss von gestern wiederfinden. Was die Familien betrifft, gibt es jetzt eine Diskussion, wann Kitas und Grundschulen geöffnet werden können; aber es wird mit einem breiten Konsens festgehalten: Es gibt eine Priorität. Wenn geöffnet werden kann, dann sollen Kitas, Kindergärten, Schulen die ersten sein. Dieser Priorität entspricht die Empfehlung bzw. Forderung, die Impfreihenfolge so zu ändern, dass Erzieherinnen und Erzieher, dass Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer eine höhere Priorisierung erhalten. Das ist der konkrete Ausdruck des Respekts, den wir vor den Leistungen haben, die diese Menschen für unsere Gesellschaft in diesen Tagen erbringen.
Thema Wirtschaftshilfen: Herr Lindner hat den Verlustrücktrag angesprochen. Er ist jetzt, glaube ich, nicht mehr da – vielleicht liest er gerade die Ergebnisse des Koalitionsausschusses nach –, deshalb sage ich es zu Ihnen, Herr Dürr: Sie wissen doch, dass beschlossen wurde, den Verlustrücktrag von 5 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro zu erhöhen.
– Für ein Jahr, genau.
– Herr Dürr, Sie kennen ja die Regelung. Ich verstehe ja, dass Sie sagen, es kann noch mehr werden.
Das ist ja in Ordnung. Aber das ist eine Verdoppelung. Das sind 5 Millionen Euro mehr als zuvor, die zurückgetragen werden können, und das ist nicht nichts, sondern das ist ein wichtiger Schritt.
Genauso ist es eine wichtige Nachricht, dass die Überbrückungshilfen III jetzt beantragt werden können. Wir setzen darauf, dass die Abschlagszahlungen, die jetzt bis zu einer Höhe von 100 000 Euro möglich sind, was auch ein wichtiger Schritt ist, ausgeschöpft werden, dass das schnell geht, dass die Länder, die ja die Auszahlung machen, und wir alle mit derselben Intensität, sogar mit stärkerer Intensität als bisher darangehen.
Die Hilfen müssen schnell sein,
sie müssen ausgeweitet werden – das passiert beim Verlustrücktrag –, und sie müssen noch besser abgestimmt werden. Deshalb ist es wichtig, dass jetzt mitgeteilt wurde, dass die KfW das Kooperationsverbot aufhebt. Es ist im November entschieden worden – zu Recht –, dass auch kleine Betriebe die Schnellkredite erhalten können. Aber ein kleiner Betrieb, der vorher einen anderen Kredit erhalten hatte, hat ihn nicht bekommen. Diese Regelung ist jetzt aufgehoben. Alle Betriebe in Deutschland können jetzt die Schnellkredite bekommen.
Das sind drei Beispiele, die dafür stehen, dass die Hilfen verbessert wurden. Wir müssen, wenn die Krise länger geht, dieses Netz, diesen Instrumentenkasten weiter ausbauen. Darauf drängen wir, und darauf arbeiten wir hin. Das sind wichtige Maßnahmen, die jetzt auf den Weg gebracht werden. Wir bleiben dran.
Herzlichen Dank.