Herr amtierender Präsident! Meine Damen und Herren! Mit reichlich Verspätung debattieren wir heute den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche. Eigentlich war die EU-Richtlinie bis zum 3. Dezember 2020 in nationales Recht umzusetzen. Heute haben wir den 11. Februar 2021. Aber wen wundert es schon, dass man im Justizministerium mit der Arbeit zu vermeintlich langweiligen Themen wie Geldwäsche nicht so recht hinterherkommt und Frau Lambrecht meint, aus ihrer Sicht viel wichtigere Themen bearbeiten zu müssen, wie zum Beispiel die Übersetzung von Gesetzen in das generische Femininum
oder das bedingungslose Ermöglichen von Geschlechterwechseln, woran sie auch gerade herumbastelt. Das wird ein richtiger Spaß. Wir wissen alle, Frau Lambrecht beschäftigt sich gerne – wahrscheinlich auch jetzt, sonst wäre sie ja da – mit dem Krampf gegen rechts und gegen Hass und Hetze,
wogegen man freilich nichts haben kann, wenn es ernst gemeint wäre und es nicht zur plumpen Unterdrückung von Konservativen, Bürgerlichen und überhaupt Vernünftigen missbraucht würde. Aber so sei es!
Viel Ablenkung vom Wesentlichen für Frau Lambrecht und ihr Haus, da muss die Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht schon mal hintanstehen und ein bisschen warten, obwohl Ihnen ja sonst die EU über alles geht.
Meine Damen und Herren, zu spät gemacht und auch inhaltlich schlecht, man könnte sagen: schlampig. Kein großer Wurf also. Selbst ihr eigener GroKo-Änderungsantrag hilft Ihnen aus dem Schlamassel nicht heraus, obwohl sich die Herren Luczak und Jung gestern schon auf der Fraktionsseite brüderlich auf die Schultern geklopft und gesagt haben: Das Gesetz wird verabschiedet. – Heute aber erst, meine Herren Jung und Luczak. Sie haben da – das muss ich sagen – einen ein bisschen despektierlichen Umgang mit uns gepflegt, ein bisschen demokratie- und parlamentsverachtend; denn Sie wissen ja gar nicht, ob Sie heute hier eine Mehrheit dafür bekommen.
Denken Sie an gestern, als die Opposition, als Grüne, Linke, FDP durch die AfD gestützt, dafür sorgten, dass plötzlich keine Mehrheit da war. Wer sagt Ihnen, dass Sie gleich eine Mehrheit haben? Wir haben gestern gezeigt, mit den Grünen, mit den Linken und mit der FDP kann man gemeinsam vernünftig Opposition machen.
Da sind die erforderlichen Mehrheiten schon manchmal da.
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf soll der Durchbruch im Kampf gegen kriminelle Clans – darf man das noch sagen? –, Großfamilien und die Organisierte Kriminalität sein. Er kommt aber, wie wir Juristen sagen, über den untauglichen Versuch nicht hinaus, was seitens der Sachverständigen – Herr Fechner hat das pfleglich unterschlagen – in der Anhörung ja auch so bestätigt wurde.
Stichwort: rechtsstaatlich problematisch. Die nahezu uferlose Ausweitung der Vortat zur Geldwäsche ist reine Schaufenster- und keine Realpolitik. Damit wollen Sie Wahlkampf machen. Sie wollen sagen: Wir haben da etwas gegen kriminelle Clans getan; wir sind die Großfamilienkriminalität angegangen. – Unterm Strich wird das nichts bringen. Das ist sehr durchschaubar. Sie machen hier Wahlkampf, nichts anderes.
Zu den Grünen. Der Entschließungsantrag der Grünen ist gar nicht mal so schlecht. Ein bisschen loben müssen wir ihn schon. Wie auch wir von der AfD lehnen Sie – die BRAK macht das auch – diese uferlose Ausdehnung auf alle, auch auf die verjährten rechtswidrigen Vortaten ab; denn das Ergebnis wäre, dass Private, zum Beispiel Banken oder Geschäftspartner, faktisch zu Hilfsorganen der Strafverfolgungsbehörden würden. Das gibt dem Spitzelwesen einen weiteren Schub. Das ist mit uns nicht zu machen. Das sollte eigentlich mit jeder Rechtsstaatspartei nicht zu machen sein.
Allerdings schießt der Antrag der Grünen etwas ambitioniert über das Ziel hinaus, zum Beispiel wenn gefordert wird, dass jede Person mit berechtigtem Interesse Auskunft über die Eigentumsverhältnisse bei Immobilien erhalten solle. Ich weiß nicht, ob Sie das mit Herrn Spahn abgesprochen haben. Ich kann mir denken, dass Herr Spahn gegen diesen links-grünen Murks, dass jeder sich über die Eigentumsverhältnisse bei Immobilien informieren kann, etwas hätte.
Meine Damen und Herren, im Ergebnis: Enthaltung beim Entschließungsantrag der Grünen, Ablehnung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung und damit auch des im Ausschuss eingebrachten Änderungsantrages der Großen Koalition, weil man das als Rechtsstaatspartei so nicht mitmachen kann. Am besten Zurücküberweisung ins Justizministerium. Frau Lambrecht sollte sich dann mal um das Wesentliche kümmern und diesen Gesetzentwurf noch mal gründlich überarbeiten.
Vielen Dank.
Nächster Redner ist der Kollege Dr. Jan-Marco Luczak, CDU/CSU-Fraktion.