Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Die Regierungsfraktionen wollen im Namensrecht einige überholte sprachliche Bezüge bereinigen – spät dran, aber eine Selbstverständlichkeit. Dem stimmen wir natürlich zu.
Dem Entwurf der FDP zu den Doppelnamen stimmen wir nicht zu. Bisher kann sich Herr Müller nach der Eheschließung mit Frau Schmidt Müller-Schmidt oder Schmidt-Müller nennen – oder aber Frau Schmidt macht das. Für deren Kinder gilt das nicht. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch heißen sie entweder Müller oder Schmidt. Die FDP fordert nun unter anderem, dass Kinder den möglichen Doppelnamen der Eltern als Geburtsnamen bekommen, also: Lieschen Müller-Schmidt.
Es gibt aber gute Gründe, warum das Quatsch ist und ein Doppelname nicht als echter Geburtsname bestimmt werden sollte.
Bei einem echten Geburtsnamen führt das zu Namensreihungen und Vielfachnamen. Wenn Lieschen Müller-Schmidt eines Tages Hänschen Meier-Lehmann heiratet, dann heißen deren Kinder bei einem echten Geburtsnamen Müller-Schmidt-Meier-Lehmann. Wenn dann später die Tochter Müller-Schmidt-Meier-Lehmann den Sohn Fischer-Schneider-Becker-Weber heiratet, dann lautet der Name ihrer Kinder bei einem echten Geburtsnamen Müller-Schmidt-Meier-Lehmann-Fischer-Schneider-Becker-Weber.
Das ist natürlich grotesk. Das hat sogar die FDP erkannt
und will das durch eine Einschränkung verhindern. Lieschen Müller-Schmidt muss den Namensteil Müller oder Schmidt aufgeben, wenn sie Hänschen Meier-Lehmann heiratet, und auch er muss auf einen Teil, auf die Hälfte seines Geburtsnamens verzichten, wenn er sie ehelicht. Der sogenannte echte Doppelname der FDP ist also gar nicht echt. Denn was ist an einem Doppelnamen echt, wenn ich ihn bei Eheschließung zerteilen muss und mich nur noch für die eine Hälfte entscheiden kann?
Dazu kommt die Frage der Reihenfolge. Für Lieschen Müller-Schmidt und Hänschen Meier-Lehmann gibt es acht Kombinationsmöglichkeiten:
Müller-Meier, Müller-Lehmann, Meier-Müller, Lehmann-Müller, Schmidt-Meier, Schmidt-Lehmann, Meier-Schmidt oder Lehmann-Schmidt. Von den Kindern, die zum Beispiel den Namen Müller-Meier erhalten, kann das eine Kind dann später den Namensbestandteil Müller und das andere den Namensbestandteil Meier in seine Ehe einbringen. Aus den Kindern Müller-Meier werden dann zum Beispiel Müller-Weber oder Weber-Müller und Meier-Fischer oder Fischer-Meier.
Nach der Scheidung und Wiederverheiratung – das kommt vor – werden die Namen dann neu zerlegt und neu kombiniert.
Aus Müller-Weber kann dann also in der zweiten Ehe Weber-Becker oder Becker-Weber werden.
Also: Entweder gibt es echte Doppelnamen, die man dann auch so an die Kinder weitergeben kann – dann landen wir unweigerlich bei Müller-Schmidt-Meier-Lehmann-Fischer-Schneider-Becker-Weber –,
oder der Doppelname wird mit jeder Hochzeit wieder neu aufgespalten und ständig neu kombiniert; dann landen wir in der totalen Verwirrung, also bei der FDP.
Für die FDP ist Freiheit nur ein anderes Wort für Beliebigkeit.
Familiennamen sind aber nicht beliebig. Familiennamen bedeuten Identität, Tradition und Kontinuität über Generationen.
Seine Abstammung nachvollziehen zu können und zu kennen, bedeutet, Wurzeln zu haben. Ganz im Sinne Friedrich August von Hayeks bildet die Freiheit, die wir meinen, eine untrennbare Einheit mit der Tradition.
Vielen Dank.