Ihre Rede hat gezeigt, dass Sie das Narrativ verstanden haben, dass wir eine dringende Modernisierung der Unternehmensbesteuerung brauchen; das ist schon mal wichtig. Aber in Ihren Ausführungen – so habe ich es diesen zumindest entnommen; ich weiß nicht, wie es den Kolleginnen und Kollegen geht – haben Sie gesagt, dass eben nur ein Jahr möglich ist und keine zwei Jahre. Aber wenn wir uns einig sind, dass zwei Jahre richtig sind, dann ist das auch in Ordnung. Ich kann bloß noch mal betonen: Ein Verlustrücktrag ist für das Jahr 2021 auf 2020 und für das Jahr 2020 auf 2019 möglich, also faktisch zwei Jahre, und das ist gut und richtig so.
In der Praxis – das will ich noch ausführen – hat es bei den Gastronomen angesichts der unterschiedlichen Steuersätze von 7 und 19 Prozent immer erhebliche Abgrenzungsprobleme in den Betriebsprüfungen gegeben, was zu Belastungen geführt hat. Deswegen ist es nicht nur richtig, dass wir den Gastronomen helfen wollen, aus der Pandemie herauszukommen, sondern es ist auch richtig und notwendig, zusätzlich die Probleme, die es in der Vergangenheit gab, zu lösen und Bürokratie abzuschaffen. Deswegen ist die Verlängerung sinnvoll. Wenn wir es irgendwann dauerhaft hinbekommen, wäre ich durchaus dafür zu haben.
Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf im weiteren Verlauf.
Herzlichen Dank.