Verehrter Herr Kollege, schon wie Sie Ihre Wortmeldung begonnen haben, zeigt, dass es Ihnen und Ihrer Fraktion am Grundverständnis für die derzeitige Situation fehlt. Diese Krise ist nicht durch die Politik, sie ist durch das Virus ausgelöst worden, und darauf antworten wir mit der Politik.
Wer schon in der Analyse falschliegt, liegt auch bei den Maßnahmen falsch; das ist eine klare Konsequenz.
Zu Ihrer Frage nach dem Regelsatz im Arbeitslosengeld-II-Bezug. Wir haben in Deutschland ein vom Verfassungsgericht anerkanntes System, das sich bewährt hat, nämlich dass wir in regelmäßigen Abständen durch eine Einkommens- und Verbrauchsstichprobe den Bedarf einer einkommensschwachen Familie genau erheben, den wir in der finanziellen Leistung des Arbeitslosengeldes II abbilden. Genau dieser Prozess hat im vergangenen Jahr stattgefunden, und zum 1. Januar, also vor etwas mehr als einem Monat, sind die neuen Regelsätze in Kraft getreten. Von daher muss ich Ihnen sagen: Wir haben das Coronajahr 2020 bereits bei der Abbildung dieser Regelsätze beachtet. Vielleicht ist Ihnen entgangen, dass wir diese neuen Regelsätze im Deutschen Bundestag in einem Gesetz miteinander beschlossen haben.
Ich will noch hinzufügen: Das Gesetz sieht auch vor, dass man einmalige Mehrbedarfe mitberücksichtigen kann und darf. Wir bewegen uns also mit den 150 Euro voll und ganz in der Systematik des Sozialgesetzbuches II. Wir brauchen das Gesetz nicht auseinanderzunehmen. Es ist ein gutes Gesetz, und es wirkt. Es gibt uns auch die Instrumente in die Hand, um in Sondersituationen angemessen reagieren zu können.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das Sozialschutz-Paket III ist eine klare Botschaft, ein klares Angebot: Wir stehen an der Seite der Menschen, die es in dieser Krise besonders hart getroffen hat. Wir helfen mit einem handlungsfähigen, aber vor allen Dingen mit einem handlungswilligen Sozialstaat.
Vielen Dank.