Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schon vor Jahren wollte die Regierung dem deutschen Staatsvolk die Entscheidung darüber, wer zu ihm gehören soll, aus der Hand nehmen. Zur Ermessenseinbürgerung trat eine weite Anspruchseinbürgerung. Deshalb sind die Bedingungen eines solchen Anspruchs besonders gut zu prüfen und für die von der Regierung geplanten noch viel größeren Migrationswellen wetterfest zu machen. Mit dem Globalen Migrationspakt soll Migration mit jedem erdenklichen Mittel erleichtert und forciert werden. Die Abnehmer eines solchen Angebots sitzen laut Umfrage südlich der Sahara in Größenordnungen von Hunderten von Millionen schon auf gepackten Koffern.
Will man verhindern, dass unsere staatlichen und gesellschaftlichen Kapazitäten überfordert werden, so ist von Anfang an darauf zu achten, dass sich die Antragsteller ökonomisch, sozial und kulturell hier integriert haben.
Gegenwärtig ist es aber so, dass auch derjenige eingebürgert werden kann, der wegen einer Straftat verurteilt wurde, und auch derjenige, der gar nicht in der Lage ist, den eigenen Unterhalt zu bestreiten, wenn es denn dem öffentlichen Interesse oder der Vermeidung von Härten diene. Da sollen also harte Fakten, die eine Einbürgerung laut Gesetz eher nicht ratsam erscheinen lassen, durch ideologische Bewertungen diffuser Ermessensbreite überschrieben werden können, getreu der falschen Maxime „Staatsbürgerschaft führt zu Partizipation führt zu Integration“, wenn es sich in Wahrheit doch umgekehrt verhält: Integration muss Voraussetzung für die Erlangung der Staatsbürgerschaft bleiben. Man kann das Pferd nicht von hinten aufzäumen, meine Damen und Herren.
Nun zu den Ansprüchen: Gegenwärtig soll selbst derjenige einen Einbürgerungsanspruch haben, der Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung unterstützt hat, wenn er denn nur versichert, er habe sich davon abgewandt. Wieder sollen harte Fakten durch bloße Lippenbekenntnisse überschrieben werden können. Man hat offenbar noch nicht genug radikale Islamisten mit bereits erlangter deutscher Staatsangehörigkeit, die man dann nicht mehr loswerden kann, wobei man schon die jetzige hohe Zahl von Gefährdern gar nicht mehr überwachen kann und schon eine Einzelperson für ein Massaker wie auf dem Breitscheidplatz reicht. Laut einer Studie ist jeder zweite islamistische Attentäter in Deutschland als Flüchtling eingereist. Man fragt sich wirklich, was für Probleme dieser Gesetzgeber hatte, wenn er selbst noch für solch einen Personenkreis die Staatsbürgerschaft offengehalten sehen will. Interessenvertretung der deutschen Staatsbürgergesellschaft sieht anders aus.
Schauen wir auf weitere Anspruchsvoraussetzungen, etwa betreffend die Gefahr der Überlastung des deutschen Sozialstaats. Bei der ökonomischen Integration braucht es mehr als eine Momentaufnahme. Die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts sollte schon einige Jahre bestehen. Schließlich muss die ganze Party am Ende doch irgendwer bezahlen. Oder die sprachliche Verständigung innerhalb der Aufnahmegesellschaft – natürlich essenziell –: Da sollte schon ein Niveau vorliegen, das ermöglicht, die Hauptinhalte von Texten zu verstehen und sich so zu verständigen,
dass ein normales Gespräch ohne größere Mühe gut möglich ist,
also B2-Niveau und nicht nur B1. Man sollte hinzufügen: Politische Steuerungsmacht – Stichwort: Wahlrecht – sollte von der Fähigkeit getragen sein, den politischen Diskursen in Deutschland folgen zu können.
Die Konditionen der Einbürgerung sind von diffusen Öffnungsklauseln durchlöchert wie ein Schweizer Käse; denn die Kriterien dieses ominösen „öffentlichen Interesses“ sind vermutlich ein weites Feld, das jeder Ideologie offensteht. Wofür steht denn zum Beispiel der neue Wunschkoalitionspartner der Union, die Grünen? Ein 2015 illegal immigrierter Syrer wird von ihnen in Oberhausen als Direktkandidat für den Bundestag aufgestellt. Er meint: Mit mir im Bundestag würde es nicht mehr nur heißen „Dem deutschen Volke“, sondern: „Für alle Menschen in Deutschland“.
Er selbst hat nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, weiß aber jetzt schon: Das Wahlrecht muss so geändert werden, dass alle hier lebenden Menschen wählen können.
Er steht damit exemplarisch für eine geplante Turboverleihung der Staatsbürgerschaft und verkörpert eine entsprechende allgemeine Politik der Grünen; denn Staatsbürgerschaft ist dann, was die politische Steuerungsmacht betrifft, vor allem Wahlrecht. Da will der Wunschpartner der Union hin, wir nicht, meine Damen und Herren.
Eine stabile Gesellschaft, die ihre Funktionsfähigkeit erhalten will, sollte ein Auge darauf haben, wie sich in ihr das Verhältnis der Anspruchsempfänger zur Gruppe der Leistungsträger entwickelt. In allen Dimensionen der Integration – ökonomisch, rechtlich, sprachlich, kulturell – müssen da doch vernünftige Mindeststandards gewährleistet bleiben. Davon ist Deutschland gegenwärtig leider weit entfernt. Das momentane Staatsbürgerschaftsrecht ist eher von realitätsblinder ideologischer Voreingenommenheit geprägt als von nüchterner Sachabwägung. Was wir brauchen, ist weniger selbstverliebte vorgebliche Gesinnungsethik als vielmehr nüchterne Verantwortungsethik. Was zu Tiefstpreisen verschleudert wird, erweckt den Eindruck: Was nichts kostet, ist nichts wert. – Die Zugehörigkeit zum deutschen Staatsvolk sollte uns mehr wert sein, meine Damen und Herren.