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21. Sitzung
Freitag, 16. März 201819. Wahlperiode, 21. Sitzung
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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf den Tribünen! Der noch immer unfassbare Skandal um die manipulierten Abgaswerte hat uns allen gezeigt, wie dreist Firmen in Deutschland Verbraucher, aber auch andere Unternehmen täuschen und betrügen. Weil dabei oft hohe finanzielle Schäden entstehen und weil sich gerade kleinere Verbraucher einer Übermacht von Konzernen mit in der Tat großen Rechtsabteilungen und Finanzmitteln für Anwälte gegenübersehen, müssen wir handeln und Verbraucherinnen und Verbrauchern – gerne auch dem kleinen Handwerker, Frau Kollegin Rottmann – mehr und effektivere Möglichkeiten geben, ihre Rechte durchzusetzen. Denn eines ist klar: Wer recht hat, muss auch recht bekommen, und das schnell und vor allem ohne großes Kostenrisiko.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU

Mit dem Gesetzentwurf der Grünen werden wir diese Ziele nicht erreichen. Ihr Vorschlag ist in meinen Augen viel zu kompliziert; denn wenn, wie von Ihnen gefordert, etwa Hunderte oder gar Tausende Kläger einen Prozess führen, dann müsste ein Gericht in jedem Einzelfall die Schadenshöhe beurteilen, eigene Gutachten einholen und eigene Zeugen anhören, um den individuellen Schaden zu berechnen. Das würde zu viel zu langen Prozessen führen. Wir wollen doch gerade schnelle Verfahren. Wer jetzt seinen Diesel nachrüsten muss, will schnell sein Recht und den Schadensersatz für die Umrüstung bekommen. Ihr Gesetz ist untauglich, weil es zu endlosen Prozessen führen wird, Frau Kollegin Rottmann.

Beifallbei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU

Das stimmt doch überhaupt nicht!

Sie wollen vor allem das Kostenrisiko nach dem Grundsatz „Verlierer zahlt“ auf den Verbraucher abwälzen. Das halte ich für falsch; denn dadurch verhindern Sie, dass die Verbraucher ein solches Verfahren eingehen, wie es in Ihrem Gesetzentwurf ausdrücklich steht.

Viel besser ist, es so zu regeln, wie wir das mit der Musterfeststellungsklage tun. Diese hat die SPD in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt. Diese Musterfeststellungsklage ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz in Deutschland.

Beifallbei der SPD

Qualifizierte Einrichtungen wie etwa die Verbraucherzentrale werden in Musterprozessen für die Verbraucher die strittigen Fragen klären. Wenn die Fragen rechtsverbindlich geklärt sind, dann kann jeder Verbraucher seine Ansprüche in einem Prozess geltend machen, in dem dann ausschließlich über seine individuellen Schadensersatzansprüche entschieden wird.

Teilnehmen kann man an einem Musterprozess ganz einfach durch eine Registrierung, die wir über das Bundesamt für Justiz organisieren. Da besteht kein nennenswertes Kostenrisiko. Die Registrierung wird nur eine kleine Gebühr kosten. Wenn der Verbraucher seinen eigenen Prozess führt, dann hat er die Ergebnisse des Musterfeststellungsprozesses quasi im Rücken und damit die besten Prozessaussichten. Das ist vor allem in den Fällen wichtig, in denen ein Verbraucher abgezockt wurde, in denen es aber nicht um sehr große Summen geht. Wenn in solchen Fällen hinzukommt, dass der Verbraucher das Kostenrisiko zu tragen hat, dann wird er erst recht davon absehen, seine Rechte geltend zu machen.

Wir wollen – das steht ausdrücklich im Koalitionsvertrag – eine Klageindustrie verhindern. Es ist auch im Sinn eines Unternehmens, dass es sich nicht Tausenden von Klagen ausgesetzt sieht, sondern nur einem einzigen Musterprozess, in dem die Rechtsfragen geklärt werden.

Im Augenblick sind die Dieseleigentümer die Beschissenen und nicht der CEO von VW!

Dadurch schaffen wir mehr Fairness im Wettbewerb. Es kann nicht sein, dass ein Unternehmen betrügt und dann die Gewinne einbehält. Vielmehr wird das Instrument der Musterfeststellungsklage auch zu mehr Fairness im Wettbewerb beitragen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU

Es ist gut, dass die SPD durchgesetzt hat, dass wir bis zum 1. November dieses Jahres – das ist die Zielmarke – nicht nur einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, Kollege Steineke, sondern ihn auch beschließen, sodass das Gesetz zum 1. November in Kraft tritt; denn wir wollen drohende Verjährungen zum Jahreswechsel 2018/19 ausdrücklich verhindern.

Kurzum: Das ist ein ganz wichtiges Gesetz – wie ich finde, eines der wichtigsten im Koalitionsvertrag –, das wir uns vorgenommen haben. Verbraucher müssen zu ihrem Recht kommen. Wer recht hat, muss recht bekommen, und das schnell und ohne Kostenrisiko. Genau dem dient unsere Musterfeststellungsklage.

Vielen Dank.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU
Beifallbei der AfD

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