Zum Ersten – Sie haben darauf hingewiesen, dass es weniger Veränderungen bei der Impfpriorisierung geben soll – habe ich die Bitte von Frau Bundesministerin Giffey und vielen Kollegen aus den Ländern mit in den Blick genommen, dass gerade Beschäftigte in Kitas und Grundschulen früher geimpft werden sollen, weil hier die Einhaltung von Abstand und Hygienemaßnahmen nicht in dem Umfang möglich ist wie möglicherweise mit 15- oder 16-Jährigen in den weiterführenden Schulen oder in den Oberstufen. Das ist eine nachvollziehbare Bitte und aus meiner Sicht auch fachlich gut begründbar, weshalb es entsprechende Veränderung gegeben hat.
Zum Zweiten haben einige Länder schon begonnen, Arztpraxen miteinzubinden. Das ist also kein Theoriekonzept, sondern das findet bereits statt, zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern. Auch die geschätzte Kollegin Leonhard in Hamburg hat dafür gesorgt, dass zum Beispiel Krebspatienten in onkologischen Praxen geimpft werden können. Das unterstütze ich ausdrücklich. Wir sind mit den Ländern gerade dabei, die Impfverordnung so weiterzuentwickeln, dass das leichter möglich ist. Der Switch – letzter Satz, Herr Präsident – in die Hausarztpraxen insgesamt ist regelhaft erst dann sinnvoll, wenn wir 3 bis 5 Millionen Impfdosen pro Woche haben; nur dann macht es von den Kapazitäten her Sinn. Aber natürlich bereiten wir auch das vor, um das so schnell als möglich umsetzen zu können.