Frau Kollegin, ich verstehe die Frage gut; deswegen gehe ich auch gerne darauf ein. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass es eben Zwischenergebnisse und erste Evidenz gibt. Wir haben natürlich das Paul-Ehrlich-Institut als zuständige Behörde gebeten, das zu bewerten, und haben von den medizinischen Fachgesellschaften Hinweise eben auch zur Gabe dieser monoklonalen Antikörper, in welchen Situationen – es macht übrigens nur Sinn, wenn sie sehr frühzeitig nach Infizierung Menschen mit besonders großem Risiko für einen schweren, schwersten oder gar tödlichen Verlauf gegeben werden – dies angezeigt ist. Deswegen hat die Bundesregierung im Coronakabinett – wenn ich es richtig erinnere, im November – entschieden, diese Antikörper zu erwerben.
Ich kann Ihnen auch sagen, warum: weil auch diese Antikörper weltweit umkämpft sind und Sie im Zweifel die Erste wären, die, wenn es andersherum wäre, mir sagen würde: Warum haben das eigentlich andere Länder auf der Welt und wir nicht?
Deswegen wollen wir eben am Ende ein auf monoklonalen Antikörpern basierendes Medikament, bei dem die Behörden sagen, dass es jedenfalls nicht schadet und Nutzen mit hinreichender Evidenz hat, gerade in besonderen Situationen, nach ärztlicher individueller Entscheidung auch verfügbar machen.