Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Es ist gut, dass wir heute über das Thema Wohnen gerade in der Coronapandemie sprechen; denn die Coronapandemie hat uns doch eines ganz deutlich gezeigt: Die Lösung für die grundlegenden gesellschaftlichen Herausforderungen können wir nicht dem freien Spiel der Marktkräfte überlassen, sondern dafür braucht es einen starken sozialen Staat, der dafür sorgt, dass Wohnen bezahlbar wird.
In diesem Sinne haben wir in dieser Wahlperiode für die Mieterinnen und für die Mieter viel auf die Beine gestellt. Wir haben die Mietpreisbremse um fünf Jahre bis 2025 verlängert, und wir haben sie verschärft. Wenn also einem Mietinteressenten eine Wohnung gefällt, aber eine überhöhte Miete verlangt wird und es viele Mitbewerber gibt – das ist heute in Großstädten oft der Fall –, dann kann er den Mietvertrag unterschreiben und dann bis zu 30 Monate lang den überzahlten Betrag, also den Betrag, der über der Mietpreisbremse liegt, zurückfordern – eine ganz wichtige Errungenschaft bei der Mietpreisbremse, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir haben den Betrachtungszeitraum bei den Mietspiegeln verlängert, damit bei der Berechnung der ortsüblichen Miete durch den Mietspiegel zwei Jahre mit niedrigeren Mieten berücksichtigt werden. Auch das wird dazu beitragen, dass Mieterhöhungen in Zukunft nur noch viel begrenzter möglich sein werden.
Wir haben die Kosten, die im Rahmen einer Modernisierung auf den Mieter umgelegt werden können, reduziert, und zwar von 11 auf 8 Prozent, und das mit einer Höchstgrenze: Innerhalb von sechs Jahren kann die Miete nur um 3 Euro pro Quadratmeter steigen. Das hört sich recht detailreich an, ist aber für Mieterinnen und Mieter ein ganz wichtiger Fortschritt.
Wir haben auch den Immobilienkauf unterstützt, zum Beispiel durch das Baukindergeld; das ist schon erwähnt worden. Ich will ergänzen, dass wir die Maklergebühren beim Immobilienkauf jetzt halbiert haben, sodass der Käufer nur die Hälfte der Maklergebühren zu tragen hat. Das war auch ein ganz wichtiger Aspekt, um den Erwerb einer Immobilie zu ermöglichen.
All das waren wichtige rechtspolitische Maßnahmen, die auch Wirkung zeigen. Damit Sie nicht denken, ich würde hier die Koalition loben, will ich mal sagen, was in der „Zeit“ gestern unter der Überschrift „Der Mietenboom ist vorbei“ zu lesen war. Da stand – ich zitiere –: „Mit exzessiven Steigerungen ist es vorbei …“ Also: Unsere Instrumente wirken.
Aber die Mietpreisbremse können wir natürlich noch besser machen. Vor allem muss sie bundesweit gelten. Sie kann natürlich nur dort in Kraft treten, wo sie von den Landesregierungen auch in Kraft gesetzt wird. Und deshalb, lieber Kollege Kühn: Ich finde, man kann hinsichtlich der Mietpreisbremse unterschiedlicher Meinung sein. Aber was nicht geht, ist, dass die Grünen uns hier kritisieren, wir würden die Mietpreisbremse nicht weit genug gestalten, sie aber in Schleswig-Holstein, wo sie regieren, die Mietpreisbremse abschaffen. Das ist scheinheilig, Herr Kollege Kühn.
Wir haben aber auch noch einiges vor. Wir sollten nicht den Ehrgeiz verlieren, noch mehr Politik für die Mieterinnen und Mieter zu machen; und das werden wir auch noch in dieser Wahlperiode tun. Wir werden den Bindungszeitraum für die Mietspiegel von zwei auf drei Jahre erhöhen – eine ganz wichtige Maßnahme, damit die Mietspiegel länger in Kraft sind –, und vor allem werden wir die Grundlagen für die Erstellung der Mietspiegel, an denen es ja doch Zweifel gab, präzisieren und sie somit auf eine rechtssichere Grundlage stellen. Also, da werden wir auch noch einiges tun.
Wir werden natürlich auch im Auge behalten, wie es denn den Gewerbemietern in der Pandemie ergeht.
Ich glaube, es war wichtig, dass die SPD durchgesetzt hat, dass Corona als eine Störung der Geschäftsgrundlage anzusehen ist.
Die ersten Gerichte haben infolge unserer Gesetzesänderung auch schon gesagt, dass grundsätzlich eine Reduzierung von 50 Prozent der Mieten für die Gewerbemieter in Ordnung ist.
Also, das müssen wir im Auge behalten – das war eine gute Maßnahme –, aber da gegebenenfalls auch noch nachsteuern.
Wenn wir über Wohnen und Wohnungsbau reden, dann müssen wir das auch immer im Zusammenhang mit dem Klimaschutz tun. Ich glaube, es ist ganz wichtig, wenn wir unsere Klimaschutzziele erreichen wollen, dass wir zu energetischen Sanierungen kommen. Deshalb war es richtig, dass wir zum Jahreswechsel eine CO2-Bepreisung eingeführt haben. Aber für uns als SPD ist eines ganz wichtig: Wir wollen sozialen Klimaschutz. Und deswegen kann es nicht sein, dass den höheren CO2-Preis allein der Mieter bezahlt. Das wollen wir nicht.
Deswegen sagen wir ganz klar: Das ist eigentlich Vermietersache, weil der Vermieter Einfluss darauf hat, wie modern die Heizung ist bzw. ob hier investiert wird. Es sollte also mindestens halbe-halbe gelten; besser noch sollte der Vermieter die Kosten der CO2-Bepreisung ganz tragen. Auch darüber werden wir in der Koalition noch zu sprechen haben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Und damit Sie nicht denken, ich oder auch der Kollege Bartol läuteten hier schon den Wahlkampf ein,
will ich die Union bei einem Punkt loben, zumindest mal die CSU. Ich fand es hervorragend, dass sich die CSU und sogar die bayerische Regierung der alten SPD-Forderung angeschlossen haben, den § 5 im Wirtschaftsstrafgesetzbuch, den sogenannten Wucherparagrafen, zu verschärfen;
denn dieser Paragraf ist heute nicht anwendbar. Er setzt nämlich Vorsatz zum Ausnutzen einer Notlage auf dem Wohnungsmarkt voraus; und das greift nicht. Deshalb war es gut. Ich wünsche den CSU-Kollegen alles Gute, dass sie sich in ihrer Fraktion bei dieser wichtigen Maßnahme endlich durchsetzen; denn eins ist für uns klar: Wir können als Staat die Mieterinnen und Mieter mit dem Mietwucher, den es leider vereinzelt gibt, nicht alleine lassen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Lassen Sie uns in diesem Sinne in dieser Wahlperiode noch einiges für die Mieterinnen und Mieter tun.
Vielen Dank.