Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mieterinnen und Mieter, die uns jetzt hier zuhören! Ganz unabhängig von der Coronapandemie ist die Lage in vielen Gemeinden und nicht nur in Großstädten dramatisch, was den Wohnungsmarkt angeht. In meiner Heimatregion etwa ist es mittlerweile so, dass im Schnitt in vielen Gegenden und Stadtvierteln die Hälfte vom Nettoeinkommen für die Miete ausgegeben werden muss. Das sind dramatische Zahlen. Das kann nicht so bleiben, und deswegen müssen wir mehr für bezahlbaren Wohnraum hier in Deutschland tun, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Dazu gehört nicht nur Bauen, sondern dazu gehört auch, dass wir das Mietrecht verbessern. Da hat die SPD in den letzten Jahren schon eine Menge auf die Beine gestellt. Zum Beispiel haben wir die Mietpreisbremse geliefert. Es war richtig, dass wir die Mietpreisbremse in dieser Wahlperiode noch verbessert haben. Wir haben nämlich dafür gesorgt, dass in Zukunft nicht erst ab der Rüge, sondern 30 Monate nach Abschluss des Mietvertrages Überzahlungen vom Vermieter zurückzuzahlen sind. Das war, glaube ich, ein ganz wichtiges Signal und ein wichtiges Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir haben dafür gesorgt, dass die Berechnungsgrundlage für die Mietspiegel ausgeweitet wurde: bisher vier Jahre, jetzt sechs Jahre. Auch das hat den Mietenanstieg gedämpft. Und es war enorm wichtig, dass wir die Umlage der Modernisierungskosten deutlich begrenzt haben. Ich will Sie nicht mit Zahlen langweilen; aber es ist doch wirklich wichtig, das hier mal zu sagen: In sechs Jahren darf die Miete wegen Modernisierungskosten nur 3 Euro pro Quadratmeter steigen, und bei günstigen Wohnungen, die 7 Euro pro Quadratmeter oder weniger kosten, sind es nur 2 Euro pro Quadratmeter.
Auch im WEG-Recht haben wir viel für die Mieter getan: dass die Mieter jetzt einen Rechtsanspruch darauf haben, für eine E-Ladestation, Einbruchschutz oder einen barrierefreien Zugang die Zustimmung vom Vermieter zu bekommen. Auch das ist, glaube ich, ein ganz wichtiges Gesetz. Da hat die SPD eine Menge für Mieterinnen und Mieter durchgesetzt; das will ich hier ausdrücklich sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Aber ganz klar – den Vorwurf muss ich den Kollegen von der Union durchaus machen –: Wir hätten mehr gemacht, und es wäre mehr nötig gewesen,
zum Beispiel den alten SPD-Vorschlag umzusetzen, den Wucherparagrafen, § 5 Wirtschaftsstrafgesetz, endlich zu schärfen, damit er anwendbar ist. Da gab es in der Union – überraschenderweise – leider nur von der Bayerischen Landesregierung Unterstützung.
Ich finde, bei Wucher können wir als Staat die Mieter nicht alleinlassen.
Da ist es staatliche Aufgabe, Sanktionen festzusetzen, damit Mietwucher nicht stattfindet, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Leider gilt auch die Mietpreisbremse nicht bundesweit. Auch das müssen wir regeln; denn die Mietpreisbremse wirkt dort, wo sie gilt. Das zeigen die Urteile. Da konnten Mieterinnen und Mieter mit unserer Mietpreisbremse den Anstieg stoppen. Deswegen sollte sie bundesweit gelten, damit nicht, wie in Schleswig-Holstein durch die Grünen und Robert Habeck geschehen, die Mietpreisbremse in einem Bundesland einfach abgeschafft werden kann. Chris Kühn, den Vorwurf müsst ihr euch hier gefallen lassen.
Zum Berliner Mietendeckel will ich eines festhalten: Er wirkt ja ganz offensichtlich.
Wir schauen auch gespannt darauf, wie das Bundesverfassungsgericht die Zuständigkeiten beurteilen wird. Wenn das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis kommt, dass nur der Bund eine solche Regelung treffen kann, dann sollten wir das auch hier im Bund machen, zumindest in den Gegenden, wo Wohnungsnot herrscht. Dort sollte das Modell des Berliner Mietendeckels gelten, weil es offensichtlich dazu beiträgt, dass die Mieten nicht ansteigen.