Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Jeden Tag werden in unserem Land Lesben, Schwule, Transsexuelle und Transgender angefeindet – einfach nur weil sie so sind, wie sie sind. Hass schlägt ihnen tagtäglich entgegen; sie müssen ihn allzu oft am eigenen Leib erfahren. Wir haben die Zahlen gehört: Leider nehmen die homophoben Angriffe zu. 2020 waren es fast 800 Straftaten; das ist ein Anstieg gegenüber 2019 um fast ein Drittel. Im Jahr davor war der Anstieg noch wesentlich größer: 2019 betrug der Anstieg gegenüber 2018 60 Prozent. Die Zahlen, die nicht in irgendwelchen Statistiken auftauchen, sind vermutlich wesentlich höher.
Weil es diese homophoben Übergriffe gibt und sie Angst davor haben, leben 40 Prozent der Community ihre sexuelle Identität nicht aus oder verschweigen sie komplett. Wir leben in einem freien Land, aber diese Menschen sind nicht frei, und ich finde, das ist ein unhaltbarer Zustand.
Deswegen brauchen wir ein klares Signal. Kein Mensch darf aufgrund seiner sexuellen Identität ausgegrenzt, verfolgt oder diskriminiert werden. Wir sind eine freie, offene und, ja, auch bunte Gesellschaft, in der jeder leben und auch lieben können muss, wie er will. Das müssen wir nicht nur in Appellen, in Reden hier im Deutschen Bundestag oder in Sonntagsreden immer wieder sagen, sondern es bedarf auch ganz konkreter Schritte, um das zu erreichen. Wir brauchen Gesetze.
Deswegen ist unser Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das wir als Koalition auf den Weg gebracht haben, so wichtig. Sie alle wissen, worum es dabei inhaltlich geht. Es geht darum, die großen sozialen Netzwerke zu verpflichten, dem Bundeskriminalamt bestimmte strafbare Inhalte zu melden, sie auszuleiten, damit eine Strafverfolgung erfolgen kann und diejenigen, die Hass und Hetze auf Facebook, auf Twitter oder an anderen Stellen verbreiten, bestraft werden können. Immer dann, wenn es darum geht, den öffentlichen Frieden zu stören, oder wenn es darum geht, Straftaten zu belohnen oder zu billigen, oder auch wenn es um Bedrohung geht, fällt das unter dieses Gesetz. Da haben wir unheimlich viel in diesem Gesetz gemacht. Wir haben die Tatbestände erweitert, wir haben sie verschärft. Ich finde, das waren ganz wichtige und richtige Änderungen, die auch und gerade die LSBTI-Gemeinde schützt, weil – das schreiben die Grünen in ihrem Antrag ja selber – LSBTI besonders stark von Hasskriminalität betroffen sind. Gerade im sozialen Raum, gerade in den sozialen Netzwerken werden sie in besonderer Weise angefeindet. Sie schreiben das in Ihrem Antrag ausdrücklich.
Aber was machen die Grünen, wenn es konkret wird? Dann blockieren sie gemeinsam mit der FDP dieses wichtige Gesetz im Bundesrat.
Sie blockieren es. Sie haben blockiert, dass diese wichtigen Änderungen, die wir als Koalition auf den Weg gebracht haben, Gesetz werden.
Sie haben das verhindert. Und ich muss Ihnen sagen: Wenn Sie hier jetzt einen solchen Antrag einbringen, finde ich das, gelinde gesagt, scheinheilig. Mit dieser Blockade im Bundesrat
haben Sie nicht Lesben, Schwule, Transsexuelle und Transgender geschützt, sondern Sie haben die Demokratiefeinde und die Hetzer geschützt, meine Damen und Herren, und das finde ich unverantwortlich.
In Ihrem Antrag gibt es ja viele Vorschläge. Und ich will jetzt freimütig sagen: Ich finde auch nicht alle Vorschläge schlecht. Aber was mich schon ein bisschen gewundert hat, ist, dass das Entscheidende gefehlt hat: das Grundgesetz. Mit keinem Wort gehen Sie in Ihrem Antrag auf die Änderung unserer Verfassung ein. Sie wissen, wir diskutieren darüber schon seit Langem.
Ich finde, dass Artikel 3 Absatz 3 unserer Verfassung genau der richtige Ort ist, um den Schutz von Homosexuellen zu adressieren; denn das Grundgesetz, unsere Verfassung, steht für jene Werte und Prinzipien, die für unsere Rechtsordnung prägend sind. Es gibt eine wichtige Leitbildfunktion, die unsere Verfassung erfüllt, und deswegen ist sie genau der richtige Ort: Wir sollten Artikel 3 Absatz 3 um das Merkmal der sexuellen Identität ergänzen. Ich finde, diese Ergänzung des Gleichheitsartikels wäre ein deutliches Bekenntnis zu einer freien, zu einer offenen Gesellschaft, in der Schwule und Lesben selbstverständlicher Teil der gesellschaftlichen Normalität sind und ein Recht darauf haben, angst- und diskriminierungsfrei leben zu können.