Frau Kollegin, ich bin mir selbstverständlich bewusst, dass es diesen Gesetzentwurf gibt und wir die Anhörung gemeinsam gestaltet haben, die ja auch ein sehr klares Ergebnis hervorgebracht hat. Deswegen sage ich das ja hier noch mal ausdrücklich. Trotzdem finde ich: Wenn man einen solchen Antrag schreibt, wenn es darum geht, zu adressieren, wie wir Lesben und Schwule in unserer Gesellschaft besser schützen können, dann gehört gerade diese zentrale, diese entscheidende Frage „Wie gehen wir mit unserer Verfassung um?“ dazu. Das wollte ich nur noch mal an dieser Stelle adressieren, weil das in Ihrem Antrag fehlt. Ich habe nicht gesagt, dass Sie das nicht auch fordern; das ist mir sehr bewusst. Aber es hätte systematisch hier dazugehört, weil das das Entscheidende ist und weil es um das Signal geht, das von unserer Verfassung ausgeht. Deswegen wäre es gut gewesen, wenn Sie das in Ihrem Antrag erwähnt hätten.
Ich will an meine Ausführungen zu Artikel 3 Absatz 3 anknüpfen. Es ist natürlich auch heute schon so, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Betroffenen Schutz bietet.
Ich erinnere mich noch sehr gut an meine Jungfernrede, die ich 2010 hier im Deutschen Bundestag gehalten habe; da ging es auch um die Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3. Ich habe mich damals dagegen ausgesprochen, Artikel 3 Absatz 3 an dieser Stelle zu ändern. Heute, gut zehn Jahre später, sage ich: Ich habe meine Meinung geändert. Ich finde es richtig, wenn wir den Artikel 3 Absatz 3 an dieser Stelle ändern, und zwar aus zwei Gründen: weil wir auf der einen Seite die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsfest machen und absichern gegen die reaktionären Tendenzen und die rechtspopulistischen Strömungen, die wir leider ja auch in unserem Hause hier sehen. Deswegen, glaube ich, wäre das richtig und notwendig. Zum anderen finde ich es wichtig – ich komme noch mal auf die Zahlen zurück –, weil wir sehen, dass die Zahl der homophoben Straftaten zunimmt. Deswegen, finde ich, brauchen wir dieses klare Signal im Verfassungstext, dem zentralen identitätsstiftenden Dokument für unsere Gesellschaft, wo die grundlegenden Werte abgeleitet werden. Dort muss das ausdrücklich verankert werden.
Frau Schauws, Sie haben gesagt, Gewalt darf nicht unsichtbar sein. – Das ist richtig. Ich finde, der Schutz muss sichtbar sein. Deswegen bin ich sehr für eine Ergänzung des Artikels 3 Absatz 3.
Vielen Dank.