Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit April 2015 gibt es in Deutschland das Führungspositionengesetz. Ziel war es, den Anteil von Frauen in Chefetagen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor zu erhöhen, um damit die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern zu fördern.
Wo stehen wir also heute, fast sechs Jahre später? Bei den 105 börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten Unternehmen stieg der Frauenanteil in den Vorständen auf 11,5 Prozent. Bei Unternehmen, die nicht in den Regelungsbereich der Aufsichtsratsquote fallen, beträgt der Frauenanteil 7,6 Prozent. Da ist deutlich Luft nach oben.
Ich war wirklich nie eine Freundin der festen Quote und bin nach wie vor der Meinung, dass Frauen mit guter Qualifikation und einem festen Willen sehr weit kommen können. Neben der eigenen Kraft braucht es dazu, nebenbei gesagt, auch die Unterstützung anderer Frauen, die es schon nach oben geschafft haben. Aber auch ich komme an den Zahlen nicht vorbei. Ich weigere mich, zu glauben, dass es nicht mehr als knapp 8 Prozent der Frauen geben soll, die qualifiziert und gewillt sind, Führungspositionen einzunehmen. So spricht viel dafür, die Bereitschaft von Unternehmen zu stärken, für ihre Leitungsorgane mehr Frauen zu gewinnen und damit die Teilhabe von Frauen an Führungspositionen zu verbessern.
Dafür, dass es manchmal Druck von außen braucht, um den langgehegten Status quo zu brechen, gibt es zahlreiche Beispiele. Ein sehr gutes ist etwa die Öffnung aller Laufbahnen für Frauen in der Bundeswehr. Diese hat eine Bewerberin im Jahr 2000 vor dem Europäischen Gerichtshof erzwungen. Seit 20 Jahren dienen also Frauen gleichberechtigt in den Streitkräften – derzeit rund 23 000 Soldatinnen, davon 4 600 Offiziere. Für die Bundeswehr war das ein echter Gewinn, der aber eben nicht durch eine Selbstverpflichtung oder einen Wandel von innen errungen wurde, sondern durch den Klageweg erzwungen werden musste.