Ja, es ist natürlich so, dass ein Unternehmen nach Gewinnmaximierung strebt. Das ist sein gutes Recht. Es hat auch ein Recht, zu sagen: Ich möchte bestimmen, wie ich meine Stellen besetze. – Das ist auch ein Grundrecht; da haben Sie recht.
Aber man darf nicht immer nur die eine Seite sehen. Es gibt halt auch einen Auftrag aus der Verfassung an uns als Gesetzgeber: Wenn es in der Gesellschaft leider nicht dazu kommt, dass echte Gleichberechtigung gelebt wird, dann habt ihr die Chance, Nachteile auszugleichen und auf die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung, der Chancengleichheit hinzuwirken.
Diesem Auftrag müssen wir als Gesetzgeber nachkommen.
Es geht eben nicht nur um die Seite der Unternehmen; das sehen die Unternehmen aber leider, leider nicht. Wir haben es als milderes Mittel mit der Freiwilligkeit versucht. Ein Eingriff in die Grundrechte setzt immer zuerst ein milderes Mittel voraus, in diesem Fall die Freiwilligkeit. Wir haben es echt probiert, immer wieder. Zu Recht kritisieren andere, dass das auch hier viel zu wenig ist – wir sind auch hier nur wieder bei wenigen Unternehmen. Und nur für wenige Unternehmen gibt es eben erst mal einen vorsichtigen Versuch mit der Verpflichtung.
Aber Eingriffe sind möglich, wenn der Staat handeln muss. Wir müssen das jetzt, da es freiwillig nicht geht. Wenn die milderen Mittel nicht erfolgreich sind, dann darf der Staat auch irgendwann mal Ernst machen.
Also gehen wir jetzt voran. Deshalb ist das ein Durchbruch. Wir sehen: Es wirkt. Die Unternehmen merken: „Hoppla, wir kommen nicht mehr drum herum“, und suchen plötzlich händeringend Frauen. – Unser Handeln wirkt.
Das wird sich auch auf die unteren Ebenen der Führungsetagen auswirken. Ich hoffe es. Wenn das auf Dauer nicht klappt, wenn wieder alle denken: „Jetzt hole ich mir einfach nur eine Frau, und dann habe ich keine Verpflichtungen mehr“, dann werden wir die Diskussion weiterführen. Aber ich hoffe, die Wirtschaft hat verstanden: Es gibt nicht nur ihre Freiheit, sondern es gibt auch einen Auftrag des Staates zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung, und dem müssen wir nachgehen. – Vielen Dank.
Wenn ich noch ganz kurz zum Schluss kommen darf.