Herr Kollege Dahmen, mich freut, dass gerade die Frage aus den Reihen von Bündnis 90/Die Grünen kommt. Ich muss Sie nämlich darauf hinweisen, dass die Länder die Notfallversorgung massiv eingedampft haben,
und ich möchte darauf hinweisen, dass die Grünen in den meisten Landesregierungen vertreten sind. Also, wenn Sie das organisieren, dann machen wir das.
Vor dem Hintergrund der Krise müssen wir deshalb jetzt dafür sorgen, dass unser Gesundheitssystem auch künftig Herausforderungen standhält. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung kommen wir diesem Ziel wieder einen Schritt näher, durch mehr Qualität und Transparenz in der Gesundheitsversorgung und bessere Leistungen für Versicherte. Vieles von dem, was wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf regeln, wurde von meinen Vorrednern bereits angesprochen. Deshalb möchte ich mich nachfolgend gerne auf drei Punkte konzentrieren.
Der erste Punkt betrifft die Kinder- und Jugendhospizarbeit. Zur Stärkung der ambulanten Kinderhospizdienste muss für diesen Bereich künftig eine gesonderte Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Damit können wir den besonderen Belangen der Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Zukunft noch besser gerecht werden. Aber das wird in der Summe nicht reichen.
Der Bundesverband Kinderhospiz hat ausgerechnet, dass allein die Arbeit der ambulanten Kinderhospizdienste mit 12 Millionen Euro jährlich unterfinanziert ist. Insofern begrüße ich zwar, dass wir mit dem GVWG die Aufmerksamkeit wieder auf dieses wichtige Thema lenken, ausreichend sind die Maßnahmen aber leider noch nicht. Hier gilt es, in der Zukunft auch finanziell nachzubessern; denn nur so können wir eine wirklich nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität von schwerstkranken Kindern und Jugendlichen erreichen.
Der nächste Punkt betrifft das Thema Übergewicht und Adipositas. Mit dem GVWG beauftragen wir den Gemeinsamen Bundesausschuss, dazu ein neu strukturiertes Behandlungsprogramm zu entwickeln. Grundsätzlich begrüße ich diesen Vorstoß. Für mich geht ein solches Disease-Management-Programm aber leider noch nicht weit genug. Denn wenn die Patienten erst einmal deutlich übergewichtig sind, ist es ja schon zu spät, also müssen wir eigentlich viel früher ansetzen. Der Fehl- und Überernährung der Bevölkerung kann flächendeckend nur durch eine Kombination aus leitliniengerechter Primärprävention und der gezielten Behandlung von Übergewicht und Adipositas begegnet werden. Die strukturellen Voraussetzungen für solche Behandlungskonzepte haben wir schon, sie müssen aber nun endlich zur GKV-Leistung werden.
Zuletzt möchte ich noch auf ein Thema eingehen, das mir als Berichterstatter sehr wichtig ist, und zwar auf das Thema Rauchausstieg. Noch immer sterben allein in Deutschland jedes Jahr 127 000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Trotzdem sind Arzneimittel zur Rauchentwöhnung weiterhin von der Versorgung durch die GKV ausgeschlossen. Das muss sich ändern.
Leitliniengerechte Rauchentwöhnungsangebote müssen endlich zur Regelleistung werden. Nur so können wir auch die Menschen erreichen, die es aus eigener Kraft nicht schaffen, aus der Sucht auszusteigen.
Deshalb werde ich mich im Rahmen der anstehenden Debatten zum GVWG ausdrücklich dafür einsetzen, den Ausschluss der Kostenübernahme für eine Rauchentwöhnung aus dem SGB V zu streichen. In diesem Sinne wünsche ich uns gute Beratung zum Gesetzentwurf.
Vielen Dank.