Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung drei Gesetzentwürfe der Bundesregierung; das ist schon genannt worden. Und aus der Debatte ist, glaube ich, auch schon deutlich geworden, dass das in einigen Bereichen ehrlicherweise sehr technisch ist. Wir setzen damit maßgebliche Teile der europäischen Finanzmarktrichtlinien in nationales Recht um. Was aber alle drei Gesetzentwürfe eint – das hat Staatssekretärin Ryglewski auch gerade schon deutlich gemacht –, ist, dass sie alle drei einen wichtigen Beitrag zu einem modernen, wettbewerbsfähigeren und transparenteren Finanzmarkt in Deutschland leisten, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Alle drei sind genannt worden. Mit dem Wertpapierinstitutsgesetz wollen wir ein spezifisches Aufsichtssystem für Wertpapierfirmen etablieren. Das stärkt den Verbraucherschutz und ebenso die Finanzstabilität.
Beim CBD-Umsetzungsgesetz mögen manche beim Blick auf die Tagesordnung vielleicht auch an Cannabis oder CBD-Öle gedacht haben, und bei der einen oder anderen Wortmeldung hier vorne mag man auch daran denken, dass davon Gebrauch gemacht wurde. Darum geht es bei dem Gesetz aber nicht – jetzt habe ich wahrscheinlich die Aufmerksamkeit –; es dient nämlich vielmehr der Umsetzung der europäischen Covered-Bonds-Richtlinie. Diese Richtlinie sieht eine Mindestharmonisierung für sogenannte gedeckte Schuldverschreibungen vor; das ist genannt worden. Viele dieser Produkte, wie bei uns eben der Pfandbrief, verfügen über eine sehr lange Tradition; aber sie sind in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten eben auch sehr unterschiedlich ausgestaltet.
Insofern geht es dabei um Schuldverschreibungen, die durch Deckungswerte, wie zum Beispiel Grundpfandrechte oder eben auch öffentliche Anleihen, besichert sind. Insbesondere für den Immobilienmarkt erfüllen diese eine ganz wichtige Finanzierungsfunktion. Um einen funktionierenden Markt auf europäischer Ebene zu gewährleisten, ist es ganz wichtig, dass wir nun europaweit diese einheitliche Bezeichnung „Europäische gedeckte Schuldverschreibung“ einführen.
Schließlich wird mit dem Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere das deutsche Recht für elektronische Wertpapiere geöffnet. Das ist nicht nur ein zentraler Baustein dieses Gesetzespakets – das ist deutlich geworden –, sondern das ist eben auch Teil der Blockchain-Strategie der Bundesregierung.
Die derzeit zwingende urkundliche Verkörperung von Wertpapieren in Papierform wird um die Möglichkeit elektronischer Wertpapiere erweitert. Die Eintragung dieser elektronischen Wertpapiere kann auf zwei Arten erfolgen, und zwar entweder in einem zentralen Register oder in dezentralen Kryptowertpapierregistern, Kollege Schäffler, die auf dieser Blockchain-Strategie basieren. Damit erweitert der Gesetzentwurf ganz klar das innovative Potenzial dieser Technologie für unseren deutschen Finanzplatz.
Wenn sogar die „FAZ“, nachdem im letzten Jahr der Referentenentwurf veröffentlicht wurde, schreibt, dass kaum ein Gesetzentwurf im letzten Jahr so positiv von den Stakeholdern kommentiert wurde, dann muss auch was dran sein und dann kann der so falsch nicht sein.
Olaf Scholz hat völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass möglicherweise manchen aus nostalgischen Gründen die Papierurkunde weiterhin lieb und teuer sein wird, dass aber der elektronischen Variante die Zukunft gehören wird. Ich denke, da hat er auch vollkommen recht.
Wir haben hier in der Debatte gemerkt, dass an der einen oder anderen Stelle sicherlich noch Diskussionsbedarf besteht.