Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben, wenn wir im Wahlkreis unterwegs sind – nicht nur in Coronazeiten –, durchaus Frust über die Digitalisierung in Deutschland, sei es im Hinblick auf die Digitalisierung der Verwaltung, die Digitalisierung der Bildung oder auch die Digitalisierung des Gesundheitssystems, wenn es montags mal wieder heißt: Die Infektionszahlen können wir Ihnen nicht genau darstellen, weil nicht alle Gesundheitsämter am Wochenende melden.
Wir sehen also: Digitalisierung ist ein ganz wichtiger Standortfaktor. Das ist auch ein wichtiger Standortfaktor für den Finanz- und Rechtsstandort in Deutschland. Herr Keuter, nachdem ich mir diese ahnungslose Rede angehört habe, die Sie gerade gehalten haben, die zeigt, dass Sie offensichtlich keine Ahnung von Blockchain, Dezentralitäten und anderem haben, bin ich froh, dass Sie keine Verantwortung in Deutschland haben und dass Sie nie Verantwortung für dieses Land haben werden.
Wir machen hier einen ersten Schritt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Einführung von elektronischen Wertpapieren. Damit schaffen wir ein neues Stammgesetz. Jetzt könnte der eine oder andere, der genau zuhört, vielleicht denken: Elektronische Wertpapiere, was soll das denn jetzt schon wieder sein? Ein elektronisches Papier, das gibt es doch eigentlich gar nicht.
Tatsächlich ist es so: Im Begriff „Wertpapier“ steckt das Wort „Papier“ schon drin. Wenn ich eine Forderung oder ein Recht habe, dann kann ich das nicht anfassen; deswegen wurden die Forderung bzw. das Recht in der Vergangenheit immer als Urkunde verbrieft. Eine Urkunde ist eindeutig, ist klar festgelegt und wird, wie es eben auch dargestellt worden ist, im Zweifel in einem Tresor eingeschlossen. Dann ist das klar.
Was jetzt passiert, ist Folgendes: Wir holen die Möglichkeit der Verbriefung als Urkunde, als Papier, nun mit neuen technologischen Möglichkeiten ins 21. Jahrhundert. Stichwort ist die sogenannte Blockchain-Technologie, die es ermöglicht, Transaktionen dezentral auf verschiedenen Rechnern eindeutig verschlüsselt abzusichern. So haben wir genau das, was wir vorher als Papier hatten, jetzt über die Blockchain-Technologie als digitales Medium. Es ist also völlig falsch, Herr Keuter, was Sie gerade zu dieser Technologie gesagt haben.
Wir haben jetzt also die Möglichkeit, Besitzverhältnisse papierlos und digital rechtssicher abzubilden. Blockchain ist sozusagen der Ersatz für das Papier. Was den Gesetzentwurf betrifft, könnte man natürlich sagen: Das kommt alles vielleicht etwas spät. In der Schweiz beispielsweise gibt es entsprechende Regelungen schon, ebenso in Luxemburg.