Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ordnungsmaßnahmen des Sitzungspräsidiums gegenüber Parlamentariern sind so alt wie der Parlamentarismus selber. Manchmal sind Ordnungsmaßnahmen so, dass sie regelrechte Staatskrisen auslösen. 1949 in einer der ersten Sitzungen des Bundestages bezeichnete Kurt Schumacher Konrad Adenauer als „Kanzler der Alliierten“. Dafür wurde er für 20 Sitzungstage ausgeschlossen. Manchmal sind die Anlässe für Ordnungsmaßnahmen aber auch durchaus lustig. So gibt es ein ganzes Buch über Herbert Wehner, das den Titel trägt „Ordnungsrufe“. Den Inhalt können Sie sich lebhaft vorstellen. Da ist zum Beispiel zu lesen, dass er in einer Rede die Hälfte der Anwesenden als Trottel bezeichnete. Dafür kassierte er natürlich sofort einen Ordnungsruf. Darauf entschuldigte er sich und sagte: Ich nehme das zurück. Die Hälfte der hier Anwesenden sind keine Trottel.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt viele lustige Begebenheiten, die der Parlamentsbetrieb zuweilen mit sich bringt. Der Anlass für unseren heutigen Gesetzentwurf zum Ordnungsrecht im Bundestag – Herr Schnieder hat es gesagt – ist leider überhaupt nicht lustig. Wenn man sich den Katalog der Ordnungsmaßnahmen in der Geschäftsordnung und im Abgeordnetengesetz anschaut, so stellt man fest, dass sich alle auf den Plenarbetrieb beziehen. Das ist so seit Anbeginn der Republik. Niemand konnte sich in den letzten 70 Jahren vorstellen, dass es einmal notwendig werden würde, außerhalb der Plenarsitzungen Ordnungsmaßnahmen gegen Abgeordnete verhängen zu müssen.
Niemand konnte sich früher auch vorstellen, dass eine Partei wie die AfD wieder ins Parlament einziehen würde.
Hintergrund des Gesetzentwurfes sind natürlich die Ergebnisse rund um die Debatte zum Dritten Bevölkerungsschutzgesetz am 18. November. AfD-Abgeordnete dieses Parlamentes haben wissentlich und willentlich Randalierer in das Hohe Haus gelassen. Ein Abgeordneter rief die Demonstranten per Video dazu auf, sich Abgeordnete – Zitat – „zu krallen“. Glücklicherweise ist niemand zu Schaden gekommen. Was rechter Mob anrichten kann, das wissen wir in Deutschland ganz genau. Und ganz sicher wissen wir das nicht erst, seitdem Donald Trump den rechten Mob zum tödlichen Sturm auf das Kapitol aufrief. Dass viele der AfD-Anhänger von so etwas wie diesem Sturm träumen, dürfte leider die traurige Wahrheit sein.
Die Gefahr, dass Abgeordnete zu einem solchen Sturm auch auf den Bundestag beitragen, ist seit dem 18. November leider ziemlich real. Deshalb schlagen wir die vorliegende Ergänzung des Abgeordnetengesetzes vor. Künftig soll das Bundestagspräsidium Ordnungsmaßnahmen auch außerhalb von Sitzungen verhängen dürfen.
Herr Maier, Sie bemängeln, dass die Formulierung „Wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung“ im neuen § 44e Absatz 2 in unserem Gesetzentwurf zu unbestimmt sei. Die Formulierung ist aber exakt übernommen aus § 44a des Abgeordnetengesetzes, der die Ordnungsgelder bei Plenardebatten regelt. Seit Bestehen des § 44a hat noch nie jemand Anstoß an dieser Formulierung genommen. Aber jetzt ganz plötzlich? Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist völlig offensichtlich: Diese Kritik ist vorgeschoben.
Dass eine solche Kritik von Ihnen, von der AfD, kommt, ist ja wahrlich nicht weiter verwunderlich. Verwunderlich ist es aber schon, dass die Linke ganz offenbar ins gleiche Horn stößt. Liebe Linke, der AfD-Beifall ist Ihnen sicher. Ich finde das ziemlich befremdlich.
Aber die gute Nachricht zum Schluss: Seit gestern ist die AfD vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft.
Die FUNKE Mediengruppe schrieb dazu heute Morgen:
Die AfD hat sich die Einstufung als „Verdachtsfall“ redlich verdient.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das kann jeder hier im Haus bezeugen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf macht eines deutlich: Wir haben nicht nur ein wehrhaftes Grundgesetz, wir haben auch ein wehrhaftes Parlament! – Ich bitte um Zustimmung.
Ich danke Ihnen.