Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, jede und jeder von uns hätte sich gerne, glaube ich, die Änderung des Abgeordnetengesetzes an dieser Stelle erspart. Es ist aber so, dass wir jetzt, zum Ende der Legislaturperiode hin, dreieinhalb Jahre Erfahrungen mit dieser Fraktion am rechten Rand in diesem Parlament gemacht haben. Und, meine Damen und Herren, wir haben hinreichend Erfahrungen gesammelt.
Niemand hier im Haus wird die Vorgänge vom 18. November 2020 vergessen, meine Damen und Herren.
– Sie sicher auch nicht, Frau von Storch; denn Sie waren ja mittendrin. – Niemand wird diese Vorgänge vergessen.
Ich kann nur sagen: Die Geschehnisse am 18. November 2020 im Bundestag waren gravierend. Die von der AfD eingeschleusten Personen wollten offensichtlich die freie Mandatsausübung der Abgeordneten und die Funktionsfähigkeit unseres Parlamentes stören. Das ist ein schwerwiegender Vorgang, meine Damen und Herren, und jede und jeder von Ihnen muss wissen:
Wer Abgeordnete versucht einzuschüchtern, greift diese Demokratie an, meine Damen und Herren,
und das müssen wir deutlich sagen.
Die gemeinsame Antwort am 18. November – und darüber, meine Damen und Herren, war ich sehr froh – war die: Bei aller Unterschiedlichkeit in der Sache, bei allem harten Streit im Parlament und dem Ringen um viele Fragen haben wir an der Stelle zusammengestanden und wussten genau, was es bedeutet, an der Stelle klarzumachen: Bis hierhin und nicht weiter!
Das ist wichtig – ganz wichtig.
Genau diese Art, das Parlament mit destruktiven und antiparlamentarischen Angriffen zu überziehen, hat doch Methode, meine Damen und Herren bei der AfD. Wir erleben Sitzungswoche für Sitzungswoche die Verächtlichmachung demokratischer Institutionen. Zersetzung hat Methode bei Ihnen. Deshalb sehen wir uns veranlasst, in der Hausordnung jetzt Veränderungen vorzunehmen – die werden wir noch diskutieren –, aber vor allen Dingen jetzt erst mal im Abgeordnetengesetz die Möglichkeit eines Ordnungsgeldes auch für Abgeordnete vorzusehen bei nicht nur geringfügigen Verstößen.
Meine Damen und Herren, da verstehe ich jetzt die Kolleginnen und Kollegen der Linken nicht; denn bisher hatten sie kein Problem mit dem § 44a des Abgeordnetengesetzes. Wir haben das auch im § 44a geregelt, und zwar genauso.
Natürlich weiß jeder, dass wir das nicht bei jeder kleinen Lappalie machen, sondern ganz klar geregelt und mit Maßstab, meine Damen und Herren. Ich finde es bedauerlich, dass wir das überhaupt machen müssen. Aber es scheint doch ganz offenkundig notwendig zu sein.
Für diejenigen, die es schon vergessen haben: Wir haben auch schon andere Dinge machen müssen durch die Erfahrungen mit Ihnen. Nicht umsonst haben wir im Juni 2020 die Hausordnung dahin gehend geändert, meine Damen und Herren, dass wir plötzlich das Mitbringen von Waffen ausdrücklich verbieten mussten. Da ist dieses Parlament in seiner ganzen Geschichte nicht draufgekommen,
zumindest in unserer gemeinsamen demokratischen Geschichte.