Vielen Dank. – Sie haben mich jetzt gerade direkt angesprochen, darum habe ich mich bemüßigt gefühlt, ein paar Anmerkungen zu machen:
Erstens habe ich, glaube ich, in meiner Rede deutlich zum Ausdruck gebracht, dass wir das Ziel teilen, aber den Weg für falsch halten. Das ist ein großer Unterschied zu dem, wie sich der Redner der AfD hier präsentiert hat. Das bitte ich nur fürs Protokoll festzuhalten.
Zweiter Punkt – der ist uns sehr wichtig –: Wir haben hier eine grundsätzliche Rechtsänderung; über die unbestimmten Rechtsprüfungen wollen wir jetzt keine juristische Diskussion führen. Bei der alten Fassung des Abgeordnetengesetzes ging es um das Verhalten direkt in der Sitzung, das quasi auf der offenen Bühne nachvollziehbar beanstandet wird. Bei dem Verstoß gegen die Hausordnung haben wir quasi eine räumliche Verlagerung in einen Bereich, wo eben keine Sitzungsaufsicht und keine Kontrolle stattfinden. Das ist der wesentliche Unterschied, und deshalb haben wir Bedenken, ob es zielführend ist, wenn man aus der Ferne einen Sachverhalt beurteilen will.
Der letzte Punkt – das zieht sich durch unsere Kritik an allen Strafrechtsverschärfungen –: Wir warten immer darauf, dass einmal ausprobiert und evaluiert wird, was am Ende überhaupt zu verändern notwendig ist. Wir hätten uns hier statt einer übertriebenen Eile gewünscht, erst mal abzuwarten, wie die eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren ausgehen. Danach wären wir auch immer bereit, weiter zu diskutieren.