Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann vielen meiner Vorredner, auch denen von der Opposition, zustimmen, mit Ausnahme, so muss ich leider sagen, des Kollegen von der AfD, was daran liegt, dass ich ihn in weiten Teilen leider nicht verstanden habe
und dass ich die Teile, die ich verstanden habe, nicht in einen Zusammenhang bringen konnte. – Von daher muss ich Sie leider ausnehmen. Aber allen anderen Vorrednern kann ich in weiten Teilen zustimmen.
Man sagt: Die Währung der Politik ist Vertrauen und Glaubwürdigkeit. Das gilt für alle Parteien. Und wir sitzen auch alle in einem Boot; denn die Wählerinnen und Wähler unterscheiden nicht immer in Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Union, FDP, sondern es ist oft „die Politik“. Das ärgert uns oft, weil wir uns manchmal eine größere Differenzierung wünschen; das wird uns allen so gehen. Aber es ist „die Politik“. Deswegen sitzen wir in einem Boot.
Ich würde deswegen raten, dass vielleicht nicht immer auf den einen,
der einen Fall hat und wo so etwas diskutiert wird, gezeigt wird. Wir haben es eben gehört, der Kollege Wiese hat es gesagt, ich will es nicht wiederholen. Wir haben in allen Fraktionen ausreichend Fälle, die wir benennen könnten, insbesondere auch bei der AfD in kürzerer Zeit; da ist nicht viel neu.
Deswegen macht es Sinn, wenn wir nicht Fälle aufzählen – was ich deswegen gerade nicht gemacht habe –, sondern an Lösungen arbeiten, gemeinsam an Lösungen arbeiten.
Es ist richtig, dass wir ein Lobbyregistergesetz diskutieren, auch eine gesetzliche Regelung. Wir diskutieren das schon lange im Bundestag; das ist richtig. Wir haben in der letzten Legislaturperiode eine Anhörung dazu gemacht. Wir haben in dieser Legislaturperiode im Herbst eine Anhörung dazu gemacht. Wir haben intensiv diskutiert. Manche Fraktionen haben schon lange Vorschläge vorgelegt – die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion Die Linke –; auch die FDP ist in diese Richtung gegangen. Das haben wir miteinander diskutiert.
Da war nicht alles deckungsgleich. Bei dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke habe ich bei einer Sache ein großes Problem: dass der Lobbybeauftragte, der „Bundesbeauftrage für politische Interessenvertretung“, ohne richterlichen Beschluss Wohnungen durchsuchen kann. Da müsste man noch mal intensiv darüber nachdenken, ob so was verfassungskonform ist: dass ein Lobbybeauftragter, auch wenn es zu den üblichen Geschäftszeiten ist – so steht es in Ihrem Gesetzentwurf –, Geschäftsräume betreten und ohne einen richterlichen Beschluss durchsuchen kann – was nicht mal Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen.
Sie merken: Inhaltlich liegen wir da teilweise sehr auseinander. Es ist angesprochen worden, dass der Entwurf, den die Union jetzt vorgelegt hat, vielleicht im Vergleich zu manchen Vorschlägen auch aus den Bundesländern gar nicht so schlecht ist.
Wir haben darüber diskutiert, wie kompliziert es ist, den Bereich von Aktienoptionen – wo man nicht weiß, welchen Wert sie entfalten – auch handhabbar zu machen und Regelungen zu finden. Wir wollen das regeln.
Und ich könnte mir vorstellen, dass wir irgendwann, wenn uns da richtig gute Ideen kommen, auch über das Thema „legislativer Fußabdruck“ reden. In den Gesetzesvorschlägen mancher Fraktionen
steht zwar schon, in Klammern, „legislativer Fußabdruck“; das ist es aber nicht.
Wir können ja gemeinsam nach Lösungen suchen. Aber dann müssen wir – wie wir, die die Regierung übrigens mit einbeziehen – auch darüber nachdenken: Wann fangen wir an mit dem legislativen Fußabdruck? Reden wir vielleicht jetzt schon darüber, wer, lieber Konstantin von Notz, bei euch darüber redet – BUND, NABU und andere –, wenn es vielleicht irgendwann Koalitionsverhandlungen mit uns gibt – wo ich mir übrigens noch gar nicht so sicher wäre; es gibt auch noch andere Fraktionen in diesem Haus, die ein Interesse an einer Koalition mit uns haben könnten.
Von daher: Dann muss man so früh anfangen, dass man auch schon vor die Koalitionsverhandlungen geht,
Koalitionsverträge mit einbezieht,
bis zum Gesetzentwurf in zweiter, dritter Lesung. Diese Diskussion müssen wir bitte hier gemeinsam führen; dann macht es Sinn. Natürlich gehört bei einem legislativen Fußabdruck schon ein Koalitionsvertrag mit einbezogen, oder etwa nicht?
Das würde ich doch wohl hoffen. Von daher sieht man: Wer das schon ablehnt – –Lieber Konstantin, stell eine Zwischenfrage!
– Geht nicht; genau. – Von daher kann ich nur sagen: Lassen Sie uns doch alle, Schritt für Schritt,
jetzt das Thema Lobbyregister anpacken.
Die Koalition hat einen Entwurf vorgelegt, von dem ich das Gefühl habe, er ist gar nicht schlecht. Die anderen Vorschläge haben wir übrigens im Geschäftsordnungsausschuss nicht abgesetzt, sondern es ist ja diskutiert worden, und dann haben wir es vertagt, weil es Sinn macht, die Vorschläge aller Fraktionen dann auch gemeinsam zu diskutieren.
Ich habe die große Hoffnung, dass wir ein ganzes Stück weiterkommen, wenn wir das gemeinsam machen; das würde Konsens zeigen.
Danke schön.