Lieber Kollege Korte, das ist nicht voll daneben.
Es ist gut, wenn mehrere Fraktionen Vorschläge haben, die Fraktionsvorschläge auch gemeinsam beraten und diskutieren zu können, nicht einen vorab zur Abstimmung zu bringen.
Wir werden vielleicht Expertenanhörungen haben, wir werden vielleicht über alle Vorschläge – –
Auch die anderen Fraktionen haben übrigens Ideen und Vorschläge – hören Sie ruhig zu; vielleicht interessiert es ja –, und dann macht es auch Sinn, gemeinsam diskutieren zu können und vielleicht gemeinsam das Beste daraus machen zu können.
Vielleicht zu meiner Antwort noch, wenn es Sie interessiert: Ich habe ja mit Interesse wahrgenommen, dass Sie „Mach mit, mach’s nach, mach’s besser“ mit Adi – Sie kennen es vielleicht noch; deswegen haben Sie es auch gerade angesprochen – zitiert haben. Die Schulolympiade der DDR, die war interessant sonntagmorgens im Fernsehen. Ich habe sie übrigens auch ab und zu mal gesehen.
Aber von Transparenz war da überhaupt nichts, da war gar nichts.
Das war intransparent, da wurde im Hintergrund gekungelt, wenn Sie wissen, wie es mit Adi war. Also, von daher: Das jetzt als Beispiel zu bringen, kann ja nur der Schluss gewesen sein: Mach’s besser.
Und Ihr Antrag – ich komme gleich darauf; denn der ist ja Gegenstand – ist, es in vielen Punkten besser zu machen. Aber die Logik kann doch nicht sein: „Jetzt stimmen wir dagegen, beziehen es gar nicht ein“, sondern sollte sein, doch besser alle vorgelegten Anträge gemeinsam zu diskutieren. – Das war die Intention, so wurde auch im Geschäftsordnungsausschuss diskutiert. Und die Argumente, wenn Ihr Antrag so gut ist, können Sie ja weiter aufrechterhalten.
So weit die Antwort.
Und dann kommen wir doch mal zu dem Antrag der Fraktion Die Linke. Da ist ein wesentlicher Punkt drin; das ist die genaue Ausweisung der Einkünfte. Gut, das scheint ja Konsens zu sein. Das ist schon mal gut.
Das Zweite sind die Berufsgeheimnisträger. Dazu, dass Sie da in Ihrem Antrag sehr ungenau sind, bestimmte Dinge gar nicht einbeziehen und andere Dinge zu tief einbeziehen, hat der Kollege Buschmann schon relativ viel gesagt. Über die Berufsgeheimnisträger werden wir noch mal nachdenken müssen.
Aber auch der Entwurf der Fraktion der FDP ist nicht perfekt; er geht über eine konkretere Definition in § 44 a Abgeordnetengesetz nicht hinaus.
Da müssen wir, glaube ich, deutlich mehr machen. Und ich glaube, wir können auch an vielen Punkten einen Konsens finden; denn wir wollen Nebentätigkeiten nicht gänzlich verbieten. Aber wir möchten schon gerne, dass das, was wir in den letzten Wochen und Monaten erlebt haben, nie wieder stattfindet.
Und dann komme ich zum Antrag und auch zu den Ideen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Sie vermischen in Ihrem Antrag immer noch – ich hatte es mehrmals gesagt, auch zum Thema Lobbyregister –
die Themen „Lobbyregister“, „legislativer Fußabdruck“, „Verhaltensregeln“ und „Regeln in dem Abgeordnetengesetz und der Geschäftsordnung“. Wir haben gestern das Lobbyregister geregelt. Das ist gut so.
Wir regeln heute – wir haben die Vorschläge gerade auf den Tisch gelegt, Kollege Schnieder hat es gemacht –,
die Verhaltensregeln, die Nebeneinkünfte und, und, und; ich will nicht alles wiederholen, was Kollege Schnieder und Kollege Dr. Bartke gesagt haben.
Und wir werden auch weiter darüber debattieren, ob wir einen legislativen Fußabdruck wollen. Ich hatte es bei meiner Rede zum Lobbyregister angesprochen. Das wird ein Thema sein, bei dem wir alle zusammenarbeiten können. Aber wenn, dann bitte richtig und nicht nur als exekutiver Fußabdruck, nicht nur dann, wenn es in der Regierung und im Parlament ist. Vielmehr müssen wir grundsätzlich darüber diskutieren und auch die Arbeit schon mit Beginn von Koalitionsverhandlungen anfangen lassen. Dazu bin ich gerne bereit. Ich glaube, das ist auch notwendig.
Ich glaube, dass wir heute mit den ersten Vorschlägen wirklich gute Vorschläge gemacht haben.
Die genaue Ausweisung nach Euro und Cent ist Konsens, habe ich den Eindruck. Die Beteiligung an Gesellschaften ist ein wesentlicher Punkt. Ich nenne die Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen. Wir gehen auch da weiter: beispielsweise nicht nur Aktienoptionen; das geht bis hin zu Derivaten und anderen Erscheinungen. Wir wollen ja nicht beim nächsten Mal wieder sagen: Das haben wir nicht geregelt. – Da gehen wir also deutlich weiter. Die bezahlte Lobbytätigkeit wird verboten werden. Das ist ein guter Ansatz.
Und weil es eben auch schon vom Kollegen Buschmann erwähnt worden ist: Es ist auch gut, dass wir ehrenamtliche Tätigkeit beibehalten können; denn so haben wir die Verbindung in die Gesellschaft, die wir auch haben wollen.
Ein wesentlicher Punkt – und dann komme ich auch zum Schluss – ist, dass es bei Missbrauch auch die Möglichkeit gibt, verbotene Einnahmen abzuschöpfen – so bleibt auch nichts mehr – und dann noch als Zusatz ein Ordnungsgeld zu verhängen. Dadurch wird wirklich verhindert, dass so etwas noch einmal vorkommt.
Ich hoffe, dass wir in den Beratungen und Debatten, die sich jetzt anschließen werden, dies im Konsens machen. Und wenn sich das wiederfindet, was Sie in Ihrem Antrag haben, dann können Sie ja sogar zustimmen – so hatte ich Sie eben verstanden; das haben Sie ja sogar angekündigt;
die AfD wird nicht zustimmen –, und das unterscheidet dann vielleicht auch von der AfD. Ich hoffe, dass wenigstens Die Linke zustimmt. Bei der AfD sehe ich da keine Hoffnung.
Danke schön.