Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Hauptmangel eines Lobbyregistergesetzes ist es sicherlich, wenn man einige der größten Lobbyverbände von vornherein außen vor lässt. Dieser Gesetzentwurf enthält scheunentorgroße Ausnahmen, er ist löchrig wie ein Schweizer Käse, er war es von Anfang an, und er ist es immer noch – das sind die Fakten.
Dahinter steckt, dass beispielsweise Kirchen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände herausgenommen werden. Und jetzt hören wir hier ja, das erfordere angeblich unser Grundgesetz.
Bei dieser Pauschalausnahme sind Ihnen ja sogar die eigenen Sachverständigen in der Anhörung von der Fahne gegangen, Herr Bartke. Erinnern Sie sich doch mal: Die Sachverständigen haben erläutert: Natürlich gibt es verfassungsrechtlich empfindliche Bereiche, natürlich kann man nicht verlangen, dass man Streikkassen offenlegt, natürlich kann man nicht verlangen, dass man Mitgliederlisten offenlegt; aber das bedeutet doch nicht, dass man die Gewerkschaften pauschal aus der Registrierungspflicht herausnehmen muss. Das ist doch – wie man bei Ihnen im Norden sagt – dumm Tüüg, Herr Dr. Bartke, und das wissen Sie auch selber.
– Herr Bartke, ich gehe gerne darauf ein. – Herr Dr. Bartke erzählt uns jetzt die Geschichte, dass der DGB-Gewerkschaftssekretär, der seine Anliegen vortragen will, hereinkommt und sagt: Ich möchte jetzt über die Wirtschafts- und Sozialbedingungen reden, dann beende ich das Gespräch, verlasse den Raum, und dann kommt der Gewerkschaftssekretär von DGB 2, der mit mir nichts zu tun hat, und trägt etwas völlig anderes vor. – Dieses Märchen können Sie auf dem Parteitag erzählen, aber nicht im Deutschen Bundestag.
Das ist nirgendwo im Gesetz hinterlegt.
– Herr Dr. Bartke, lesen Sie Ihren eigenen Gesetzentwurf.
Ich möchte Ihnen mal eins sagen: Wir haben hier in den letzten Tagen und Wochen viel von Verantwortung gehört, wir haben viel von „Respekt vor den Institutionen zurückgewinnen“ gehört, wir haben viel davon gehört, dass Sie jetzt aber wirklich entschlossen sind. Aber wenn wir diesen Gesetzentwurf lesen, dann kommen wir zu dem Schluss, dass er doch nicht mehr ist als der kleinste gemeinsame Nenner. Und wenn Sie das hier abfeiern wollen, Herr Dr. Bartke, dann ist das nichts anderes als ein parteipolitisches Manöver. Dieser Entwurf ist vielleicht besser als nichts; aber er ist doch nicht mehr als ein kleinster gemeinsamer Nenner. Das wird nicht reichen, um Vertrauen zurückzugewinnen, und es reicht auf keinen Fall für eine Zustimmung der Freien Demokraten.
– Gut, ein Westfale. Ich weiß nicht: Ist das eine Abstufung gegenüber „Nordrhein-Westfale“?
Nächster Redner ist der Kollege Friedrich Straetmanns, Fraktion Die Linke.