Oh, da fällt mir doch die Maske, das beste und wichtigste Stück, was es in Deutschland gibt, runter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich weiß, ehrlich gesagt, nicht, wen die Regierung mit diesem Gesetzentwurf beglücken möchte – wahrscheinlich die Vertreter der links-grünen Genderideologie oder die Macher des Regenbogenportals.
Eines ist sicher: Dieser Gesetzentwurf ist Ballast für die betroffenen Kinder, Ballast für Eltern, Ärzte und Familienrichter.
Er schwächt Elternrechte, und er sät Misstrauen. Um es mit den Sozialisten der SPD zu sagen: Der Staat will die Lufthoheit über die Kinderbetten übernehmen. Der Staat will Eltern lehren, was Liebe ist. – Welch eine Anmaßung, meine Damen und Herren!
Familiengerichte sollen jetzt klären, ob Ärzte und Eltern für ein Kind die richtige medizinische Entscheidung treffen. Familienrichter werden sich in medizinische Spezialthemen einarbeiten müssen. Das werden sie aber nicht leisten können. Sie werden sich auf das Gutachten von Experten verlassen müssen.
Dieser Gesetzentwurf schafft ein bürokratisches Ungeheuer. Er belastet betroffene Kinder, ihre Eltern, die Ärzteschaft und die Gerichte.
Aus jeder Seite dieses Werkes springt medizinische Ahnungslosigkeit heraus. Haben Sie im Justizministerium eigentlich jemals mit Ärzten gesprochen? Aus meiner Sicht nicht!
Eine Medizinerweisheit sagt: Nicht nur eine Behandlung muss wohlbegründet sein, sondern auch das Unterlassen einer Behandlung. Dem wird der Gesetzentwurf nicht gerecht. Im Gegenteil: Die größte Gruppe der Betroffenen sind Mädchen mit dem Adrenogenitalen Syndrom. Und genau diese Mädchen werden durch das Gesetz gewissermaßen eine unterlassene Hilfeleistung empfinden.
Diese Regierung verhöhnt diese Mädchen, wenn sie sie aus ideologischen Gründen mit einem zwischengeschlechtlichen Genital aufwachsen lässt. Diese Regierung verhöhnt diese Mädchen, wenn sie billigend zulässt, dass psychische Probleme entstehen, und ihnen dann sagt, dass die Kosten der Psychotherapie von der Krankenkasse übernommen werden.
Sie ignorieren in Ihrem Gesetzentwurf die S2k-Leitlinie der einschlägigen ärztlichen Fachgesellschaften – ärztliche Fachgesellschaften, die seit Jahrzehnten Erfahrung mit der Behandlung von intergeschlechtlichen Kindern haben,
ärztliche Fachgesellschaften, die wissen, wovon sie reden. Diese Leitlinie fordert von der Ärzteschaft mehr, als es dieser merkwürdige Gesetzentwurf tut.
Sie unterstellen der Ärzteschaft, dass sie noch immer irgendwelche veralteten Behandlungsmethoden anwendet.
Da frage ich Sie: Wie naiv ist das denn?
Intergeschlechtliche Kinder werden in Spezialkliniken behandelt, in Unikliniken, die auf dem neuesten Stand der Wissenschaft therapieren. Diese Kinder werden doch nicht in irgendeinem Kreiskrankenhaus behandelt, wo es vielleicht noch Fragen geben müsste.
Ich frage mich, warum Sie den Gesetzentwurf auch noch voreilig einbringen. Das Ministerium für Gesundheit hat eigens zum Thema „Intergeschlechtliche Menschen“ eine Studie ins Leben gerufen, weil man eben so wenig über diese Menschen weiß
und immer nur Mutmaßungen und Schätzungen folgt. Diese Studie läuft bis 2023. Warum warten Sie die Ergebnisse Ihrer eigenen Studie eigentlich nicht ab?
Vielleicht ergibt sich daraus, dass die betroffenen Kinder bereits heute optimal behandelt werden. Vielleicht ergibt sich daraus aber auch einfach, dass Ihr Gesetzentwurf überflüssig ist. Daher fordere ich Sie auf: Ziehen Sie den Gesetzentwurf zurück! Hören Sie auf, ideologisch verblendete, medizinisch ahnungslose Schnellschüsse abzufeuern! Dieser Gesetzentwurf schadet. Er gefährdet das Kindeswohl.
Vielen Dank.
– So gut wie Sie sehe ich auch mit Maske noch aus.
Nächster Redner ist der Kollege Paul Lehrieder, CDU/CSU-Fraktion.