Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was wird’s denn? Ein Junge oder ein Mädchen? Das ist – wir haben es schon gehört – eine der ersten Fragen, die werdenden Eltern immer wieder gestellt werden. Wird die Frage, aus welchem Grund auch immer, für den Fragesteller nicht zufriedenstellend beantwortet, folgt meist ein „Na ja, Hauptsache das Kind ist gesund“. Meine Damen und Herren, das ist der Punkt: Jedes Kind ist gut so, wie es ist. Es muss in keine Schablone passen. Hauptsache, es geht ihm gut.
Dennoch: Obwohl medizinische Leitlinien – das sind quasi die Leitplanken für fachgerechtes ärztliches Handeln – längst von normangleichenden Genitaloperationen bei intergeschlechtlichen Kindern abraten, finden sie weiter statt. Insofern ist es gut und überfällig, dass der Gesetzgeber hier nun tätig wird. Wir haben eine entsprechende Initiative ja auch selbst mehrfach angemahnt. Leider genügt es aber nicht, werte Bundesregierung, überhaupt etwas zu tun, sondern man muss das Richtige tun – zum Schutz der betroffenen Kinder. Das tun Sie mit dem vorliegenden Entwurf leider nicht in ausreichendem Maße.
Ich will nur drei Aspekte herausgreifen, die aufzeigen, dass das Schutzkonzept des Entwurfs bei Weitem nicht ausreicht:
Erstens. Das Schutzniveau ist zu gering. Ein Eingriff sollte nur dann zulässig sein, wenn er zur Abwendung einer Gefahr für das Leben oder einer erheblichen Gefahr für die Gesundheit des Kindes erforderlich ist und nicht bis zu einer selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden kann.
Zweitens. Der Entwurf ist erschreckend undurchdacht. Wie wird sichergestellt, dass das Verbot nicht durch eine zu enge Auslegung des Begriffs „Kinder mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ umgangen wird? Wie werden einheitliche Standards bei der Entscheidung der interdisziplinären Kommission gewährleistet? Was ist mit hormonellen und medikamentösen Behandlungen? Wo ist der Beratungsanspruch?
Drittens. Der Rechtsschutz ist verkürzt. Liegt eine befürwortende Stellungnahme der interdisziplinären Kommission vor, findet ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren statt – anders als üblich rein schriftlich, ohne Anhörung oder Mitwirkung des Jugendamtes, ohne persönliche Anhörung der Eltern und ohne Bestellung eines Verfahrensbeistandes.
Meine Damen und Herren von der Großen Koalition, es geht hier nicht um irgendetwas, sondern es geht um das Recht von Kindern auf geschlechtliche Selbstbestimmung.
Ja, Sie haken mit diesem Gesetz einen Punkt auf der To-do-Liste aus Ihrem Koalitionsvertrag ab, mehr aber auch nicht. Das Gesetz ist lieblos, undurchdacht, kompliziert, und es schützt nicht ausreichend. Eine neue Bundesregierung sollte sich des Themas erneut annehmen. Wie das richtig ginge, können Sie unserem Entschließungsantrag entnehmen.
Vielen Dank.