Liebe Frau Kollegin Dr. Rottmann, schauen Sie einmal: In § 108e Strafgesetzbuch geht es um die Abgeordnetenbestechlichkeit und die Abgeordnetenbestechung. Wir weiten natürlich diesen Blick: Wir packen diesen Paragrafen an, um ihn wirklich wirkungsvoll zu machen – darauf ist eingegangen worden – und das zukünftig als Verbrechen zu bestrafen. Das heißt, wir schauen in beide Richtungen: auf diejenigen, die bestechen, und auf diejenigen, die bestechlich sind. Ihrem Anliegen ist damit Genüge getan.
Sie haben zwei weitere Themen angesprochen: das Unternehmenssanktionsrecht und die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie. An diesen Punkten arbeiten wir. Aber Sie wissen ganz genau, dass es in der Politik nicht ausreicht, Schlagworte in den Raum zu werfen; wir müssen es auch gut machen. Sinn und Zweck müssen erfüllbar sein. Es muss umsetzbar sein, und zwar nicht nur – das wird man jetzt gleich dazwischenrufen – im Bereich der Wirtschaft, sondern auch in den Landesjustizverwaltungen muss das umsetzbar sein. Uns reicht es nicht, Schlagworte in den Raum zu werfen, Dinge ins Schaufenster zu stellen,
aber in Wahrheit am Ende nicht liefern zu können. Deswegen werden wir es richtig machen. Deshalb beraten wir diese Themen in der Koalition. Seien Sie versichert: Es wird am Ende in jedem Fall zu einem guten Ergebnis führen.