Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das „t3n“-Magazin beschrieb das moderne Start-up-Märchen kürzlich so – ich zitiere –:
Statt kräftigen Konzernlöhnen bekommen Mitarbeiter in Start-ups Anteile am Unternehmen, die Idee geht durch die Decke, es kommt zum Verkauf oder Börsengang – und alle machen ordentlich Kasse.
Was das Magazin in blumigen Worten beschreibt, hat prominente internationale Vorbilder. Es soll zukünftig auch in Deutschland gelten, und zwar durch eine bessere steuerliche Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Chefinnen und Chefs, die ihre Mitarbeitenden mit Anteilen am Unternehmen beteiligen, profitieren dabei doppelt: Sie können auf der einen Seite Kapital beschaffen, und sie können die Motivation im Unternehmen steigern.
Für die Beschäftigten wiederum bringt die Kapitalbeteiligung die Chance auf Teilhabe am Unternehmenserfolg. Diese mögliche Win-win-Situation wollen wir zukünftig besser steuerlich fördern. Das ist gerade für Start-ups und kleine KMUs in der Gründungsphase entscheidend, um sich bei der Suche nach hochqualifizierten Fachkräften im Wettbewerb durchsetzen zu können.
Das Fondsstandortgesetz enthält darum zwei wesentliche Maßnahmen, um Mitarbeiterkapitalbeteiligung attraktiver zu machen. Erstens wird mit Wirkung zum 1. Juli 2021 der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen von 360 Euro auf 1 440 Euro vervierfacht. Ich bin sicher, dass das schon mal einen großen Effekt haben wird. Zweitens kümmern wir uns um das Problem des sogenannten trockenen Einkommens, des Dry Income. Derzeit liegt nämlich ein Problem darin, dass Mitarbeitende ihre Anteile bereits versteuern müssen, wenn sie die Unternehmensanteile bekommen; aber die entsprechenden Geldmittel fließen dann ja noch gar nicht. Darum sollen zukünftig Vermögensbeteiligungen an Unternehmen zunächst nicht besteuert werden, sondern erst dann, wenn die Beteiligung veräußert wird, oder nach zehn Jahren oder bei einem Arbeitgeberwechsel.
Meine Damen und Herren, uns ist klar, dass Verbände und Unternehmen noch deutlich weiter gehende Vorschläge im Bereich der Mitarbeiterkapitalbeteiligung haben. Die sollten wir auch im parlamentarischen Verfahren diskutieren. Ich bin zuversichtlich, dass wir noch die eine oder andere Verbesserung zum Entwurf bekommen. Nur, Kollege Bayaz, wie ein Ministerium eine Anhörung, die in Zukunft stattfinden wird, schon vorab in der ersten Lesung berücksichtigen soll, ist mir an dieser Stelle nicht klar. Ich freue mich auf jeden Fall auf die Anhörung.
Für ein ehrliches Gesamtbild sollten wir aber neben den Chancen auch die möglichen Risiken im Blick behalten; denn die Realität bei Start-ups ist, auch wenn viele es nicht hören wollen: Neun von zehn Start-ups scheitern. Im Falle der Insolvenz ist dann nicht nur der Arbeitsplatz der Beschäftigten, sondern eben auch die Unternehmensbeteiligung vernichtet. Das ist das doppelte Risiko für die Beschäftigten.
In diesem Sinne freue ich mich auf eine ehrliche Debatte, auf den weiteren Austausch mit Ihnen und den Verbänden in der Anhörung, die noch kommt. Lassen Sie uns gemeinsam das moderne Start-up-Märchen in die Realität holen, indem wir die Chancen verwirklichen, ohne die möglichen Risiken aus dem Blick zu verlieren.
Herzlichen Dank.