Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Regierungskoalition wollen wir das moderne Start-up-Märchen, wie es kürzlich das „t3n“-Magazin bezeichnete, durch eine bessere steuerliche Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen wahr werden lassen. Zum einen wollen wir damit Start-ups und junge KMUs für den internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe und um hochqualifiziertes Fachpersonal stärken. Wir wollen aber vor allem auch den Beschäftigten die Möglichkeit geben, am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens teilzuhaben.
Wir sind überzeugt, dass wir mit dem jetzt vorliegenden Fondsstandortgesetz wichtige Schritte zur Erreichung dieser Ziele gehen. Wir haben zwei Wochen sehr konstruktive Diskussionen im parlamentarischen Verfahren und eine sehr gute Anhörung hinter uns. Wir haben da Wege aufgezeigt bekommen, wie wir den Gesetzentwurf noch praxisrelevanter machen können. Darum freue ich mich, dass wir für die Praxis an fünf entscheidenden Stellen nachschärfen konnten.
Erstens wollen wir die Höchstgrenze von 360 Euro für die steuerfreie Mitarbeiterkapitalbeteiligung nicht nur verdoppeln, sondern noch einmal verdoppeln. Das heißt, wir vervierfachen auf 1 440 Euro.
Zweitens. Durch die rechtssichere Ausgestaltung des § 19a (neu) des Einkommensteuergesetzes stellen wir jetzt sicher, dass Vermögensbeteiligungen, die mittelbar über Personengesellschaften gehalten werden, auch rechtssicher vom Gesetz erfasst werden.
Drittens lösen wir das Problem der in der Praxis befürchteten Unsicherheiten bei der Bewertung der Vermögensbeteiligung zum Zeitpunkt der Überlassung. Wir werden eine gebührenfreie Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt vorsehen. Das bedeutet, dass Beschäftigte und Arbeitgebende Rechtssicherheit erhalten, wie hoch der Wertansatz zum Zeitpunkt der Übertragung ist.
Viertens. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf sollten eigentlich nur KMUs gefördert werden, deren Gründung mehr als zehn Jahre zurückliegt. Wir haben da noch mal verlängert, auf die Stimmen gehört, die gesagt haben: „Die Wachstumsphase muss länger sein“, und werden den Förderzeitraum jetzt auf zwölf Jahre verlängern.
Schließlich, fünftens, haben wir uns die Interessen der Arbeitgebenden, aber vor allem der Beschäftigten, bezogen auf die Problematik des Dry Income, also des trockenen Einkommens, noch mal angesehen. Wir wurden in der Anhörung insbesondere auch hier auf die zu kurze Zehnjahresfrist für die nachgelagerte Besteuerung sowie auf die Regelung bei einem Arbeitgeberwechsel kritisch aufmerksam gemacht.
In der Koalition sind wir uns zum Glück darüber einig, dass wir die Frist für die nachgeholte Besteuerung auch von zehn auf zwölf Jahre verlängern und dass wir die Problematik beim Arbeitgeberwechsel so abmildern können, dass der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin die Lohnsteuerzahlung auf den nachzuversteuernden Wert der Mitarbeiterkapitalbeteiligung übernehmen kann. Das bedeutet: Wenn Beschäftigte das Unternehmen verlassen, fällt beim Ausscheiden für ihn oder für sie keine weitere Steuerzahlung an.
Meine Damen und Herren, mit diesen fünf Verbesserungen haben wir ein sehr starkes Gesetzespaket zur Erhöhung der Attraktivität von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen und damit für den Start-up-Standort Deutschland geschnürt.
In diesem Sinne steht der Verwirklichung des eingangs erwähnten modernen Start-up-Märchens nichts mehr im Wege.
Abschließend möchte ich mich bei den Sachverständigen für den guten und den praxisnahen Austausch, aber auch beim Koalitionspartner für die konstruktiven Gespräche bedanken und kann alle nur bitten: Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu.
Herzlichen Dank.