Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit den vorliegenden Entwürfen soll der Verbraucherschutz im digitalen Raum verbessert werden. So im Grundsatz ist das ganz prima. Anders als die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten wissen die Verbraucherinnen und Verbraucher die Vorteile des Internets, von Apps und Onlinemarktplätzen zu nutzen. Sie nutzen sie sogar aus eigenem Antrieb, zum Beispiel, um schnell und günstig Coronaselbsttests zu kaufen. Dementsprechend wächst der E-Commerce, und Onlineunternehmen wie Delivery Hero steigen in den DAX auf.
Wir Freien Demokraten sehen im Digitalen immer mehr die Chancen statt die Bedenken:
Chancen für eine bürgernahe Verwaltung, eine bessere Produktauswahl für Verbraucher und innovative Geschäftsmodelle von Start-ups. Deshalb sehen wir hier auch, dass dieses Gesetz zwar Hoffnung auf einen besseren Verbraucherschutz weckt, aber auch mehr Bürokratielast für die Unternehmen garantiert.
Aber klar: Je mehr Menschen online Tickets buchen, einkaufen oder daten, desto mehr Gelegenheit gibt es, Verbraucher online zu täuschen oder zu betrügen. Wir alle kennen Berichte über gekaufte Amazon-Sterne oder feuerfangende Teddybären aus China – und selten ist ein Händler greifbar. Insofern ist es sinnvoll, wenn Betreiber von Onlinemarktplätzen Verbrauchern nicht nur aus Kundenfreundlichkeit mitteilen, wie sie zu erreichen sind, und die Unternehmen nennen, für die sie tätig werden.
Es wäre sinnvoll, wenn Betreiber nicht nur Telefonnummer und E-Mail-Adresse nennen müssten, sondern wenn Chatdienste auch so anzubieten sind, dass die Korrespondenz auf einem Dauerdatenträger gespeichert werden kann. Das Gleiche gilt auch für Informationen über Lieferbedingungen, Personal Pricing und Gesamtpreise. Es ist gut, dass nun zumindest ein Gesamtpreis angegeben werden muss; das kommt unserem Antrag auf Angabe eines Durchschnittspreises bei Dauerverträgen sehr nah.
Denn Transparenz und Erreichbarkeit sind wichtige Voraussetzungen, damit mündige Verbraucher ihre Rechte kennen und durchsetzen können. Man könnte hier viel mehr Punkte aufzählen, wie die Pflichtangaben zum Ranking von Produkten oder über Unternehmereigenschaften eines Anbieters. – Für all das ist jedoch nicht der Bundesregierung zu danken; denn sie setzt nur das um, was der europäische Gesetzgeber ihr vorschreibt.
Auf der anderen Seite ist der Bundesregierung vorzuwerfen, dass ein Onlinehändler bei Verstößen mit drastischen Bußgeldern von bis zu 4 Prozent seines Jahresumsatzes rechnen muss; denn diese Bundesregierung hat im Rat der EU dieses Damoklesschwert gerne mitgeschmiedet. Das kommt dabei heraus, wenn man Unternehmerinnen und Unternehmern grundsätzlich misstraut und das Internet immer noch Neuland geblieben ist.
Vielen Dank.