Ja, aber eine Grundgesetzänderung hat besondere Vorschriften und hat auch besondere Zeiten, die man einkalkulieren muss, um sie von Anfang bis Ende durchsetzen zu können. Es geht uns im Bereich der digitalen Bildung darum, eine Gemeinschaftsaufgabe klein, aber fein zu definieren. Ich habe gestern zum Beispiel bei #innovationsland Deutschland ein sehr interessantes Gespräch mit einem Physiker gehabt, der sich im Bereich der Lichttechnologien bewegt. Er hat ein ganz tolles Video gezeigt. Die Möglichkeit, dieses Video inhaltlich in den Physikunterricht einzuspeisen, haben wir heute nicht, weil es um Inhalte geht und weil wir so etwas nicht zur Verfügung stellen dürfen. Da müssten wir erst langwierige Vereinbarungen mit den Ländern schließen. Genau an dieser Stelle wäre es, glaube ich, sinnvoll, wenn wir in Richtung Berufsorientierung eigene Möglichkeiten hätten, auch inhaltlich etwas zur Verfügung zu stellen.