Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes werden wir den Anlegerschutz vor allem im Hinblick auf Vermögensanlagen weiter verbessern.
Anlegerschutz – das sage ich ganz deutlich –, insbesondere der Schutz von Kleinanlegerinnen und Kleinanlegern, ist ein sehr wichtiges Ziel der Bundesregierung. Denn wir wissen alle, dass, selbst wenn der Markt gut funktioniert, Produkte in Ordnung sind, das Ganze für Menschen, deren tägliches Geschäft das eben nicht ist, häufig schwer zu durchdringen ist. Wir wissen auch, dass in der Vergangenheit teilweise Kleinanlegerinnen und Kleinanleger bei Investitionen hohe Beträge verloren haben. Es waren für sie hohe Beträge. Denn bei den meisten geht es eben nicht darum, noch mal eine zusätzliche Million zu erwirtschaften, sondern es geht in der Regel um die Fragen „Wie kann ich meine Altersvorsorge absichern?“, „Wie kann ich die Ausbildung meiner Kinder finanziell unterstützen?“, „Wie kann ich hier Vorsorge treffen?“ oder Ähnliches.
Wir haben – das ist das jüngste Beispiel, das uns allen, glaube ich, noch gut im Gedächtnis ist – insbesondere bei der Insolvenz eines großen Anbieters von Containeranlagen gesehen, dass die bislang bestehenden Vorschriften nicht ausreichen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ziehen wir die erforderlichen Konsequenzen. Anleger müssen und sie sollen auch besser geschützt und informiert werden. Deswegen hat die Bundesregierung bereits im Jahr 2019 ein Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes vorgelegt, das wir jetzt weiter umsetzen. Zu den letzten Teilen davon – einiges haben wir schon umgesetzt – gehörte ein gemeinsames Gesetz des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums der Finanzen.
Ein wesentliches Element ist, sich anzuschauen: Welche Produkte sind denn eigentlich überhaupt für Anleger so geeignet, dass sie auf dem Markt vertrieben werden können? Ein Thema, das dabei aufgestoßen ist, ist das Thema Blindpool. Blindpoolanlagen sind Anlagen, wo vorher gar nicht richtig klar ist, worin eigentlich investiert wird. Hier sagen wir: Das ist nicht geeignet für Anlegerinnen und Anleger, insbesondere nicht für Kleinanleger, weil einfach nicht klar ist, welches die konkreten Anlageobjekte sind, und eine Bewertung und insbesondere Risikobeurteilung hier nicht möglich sind.
Der zweite Punkt, der auch damit im Zusammenhang steht, aber insbesondere nach der Insolvenz von P&R zum Thema wurde, ist die Frage, wie bei direkten Investitionen in Sachgüter nachgehalten werden kann, dass der Container, um bei dem Beispiel zu bleiben, auch wirklich gekauft und gewartet wurde und so vorhanden ist, wie sich das die Leute vorgestellt haben.
Hier wollen wir sicherstellen, dass eine zielgerichtete Zweckverbindung stattfindet, indem die Mittelverwendungskontrolle durch unabhängige Dritte vorgeschrieben wird. Hierfür etablieren wir eine unabhängige Kontrollinstanz.
Dritter Punkt ist die Beschränkung des Vertriebs auf beaufsichtigte Berater und Vermittler. Vermögensanlagen müssen für den geeignet sein, der sie kauft. Dazu haben Finanzanlagenvermittler die entsprechende Sachkunde. Deswegen wollen wir, dass auch nur diese den Vertrieb übernehmen können, weil sie darauf verpflichtet sind, beaufsichtigt werden und das auch nachgehalten werden kann.
Nächster und auch sehr wichtiger Punkt ist, dass wir die BaFin noch einmal stärken wollen, was das Thema Produktinterventionsmaßnahmen angeht. Die BaFin hat die Möglichkeit, gefährliche Produkte nicht zuzulassen. Hierfür sehen wir die Möglichkeit der Aussetzung der Prospektprüfung bei Anlegerschutzbedenken vor, damit in eine verstärkte Prüfung eingestiegen werden und dann auch gegebenenfalls interveniert werden kann.
Ich komme zum Schluss; nur noch zwei Punkte.
Der eine ist: Wir möchten über Produktinformationsblätter gern die Transparenz weiter verbessern.
Wir stellen sicher, dass ein einheitliches hohes Niveau auch bei Fondsverwaltern gegeben ist, indem wir sagen: Es reicht nicht, dass die nur registriert sind, sondern sie müssen auch der Erlaubnispflicht unterliegen, und die BaFin muss die Kontrolle darüber haben.
Insgesamt, glaube ich, haben wir hier eine gute Grundlage für mehr Anlegerschutz, insbesondere mehr Kleinanlegerschutz geliefert.
Ich freue mich auf weitere Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren.
Vielen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren.
– Nein, hier steht eben nicht der gesamte Saal. Es steht hier nicht der gesamte Saal, sondern es stehen jetzt noch vier Abgeordnete Ihrer Fraktion hinten. Sie haben vorhin gelacht, sehr laut sogar. Ich habe interveniert, weil das laute Lachen hier die Plenardebatte einfach stört.
Darf ich Sie noch mal bitten, den Raum zu verlassen oder sich hinzusetzen? Wir reden die ganze Zeit über Sie vier dort.
Herr Kay Gottschalk von der AfD-Fraktion hat das Wort.