Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, die bisherige Debatte hat gezeigt, wie herausfordernd der Spagat zwischen Anlegerschutz und der Möglichkeit für Unternehmerinnen und Unternehmer, an Kapital zu kommen, ist. Deswegen erst mal ein Kompliment an die Bundesregierung. Ich glaube, dass mit diesem Gesetzentwurf dieser Spagat sehr gut gelungen ist.
Das Thema Anlegerschutz ist uns, der SPD, sehr wichtig. Wir haben uns nicht nur in dieser Legislaturperiode einiges vorgenommen, sondern wir haben hier auch schon in der Vergangenheit viel gemacht. Wir sind da natürlich auch durch die Erfahrungen in der Finanzmarktkrise gebrandmarkt. Ich erinnere daran, dass wir mit dem Kleinanlegerschutzgesetz in der letzten Legislaturperiode hier wirklich Wegweisendes erreicht haben. Denn bis dato hatten wir das Paradoxon, dass es bei Aktienanleihen, also bei relativ stark regulierten Produkten, schon immer die Prospektpflicht gab, über die wir hier gesprochen haben, dass das aber bei den viel weniger regulierten Produkten des grauen Kapitalmarkts mitnichten der Fall war. Jetzt sind wir aber in der Situation, dass auch hier mehr Transparenz herrscht. Wichtig ist uns bei dem Thema, über das wir heute reden, dass der graue Kapitalmarkt natürlich weiterhin der Prospektpflicht unterliegt.
Wir können beim Thema Aktien und Anleihen aber schon auch schauen: Wie können wir hier die Bedingungen für Unternehmen verbessern? Insofern halten wir bei der Prospektpflicht eine Schwelle von 8 Millionen Euro für durchaus gangbar. Ich möchte einfach daran erinnern, dass das Risiko des Anlegers nicht automatisch mit der Höhe der Emission steigt, sondern es in der Tat darum geht, wie viel der Einzelne investiert. Natürlich steigt die Komplexität eines Produktes auch mit dem Finanzvolumen, das dahintersteckt; aber wesentlich ist doch auch, dass wir gucken, ob der Einzelne sich mit einer Anlage verspekuliert oder nicht. Deswegen sage ich ganz klar: Die vorgesehenen Schwellenwerte, Herr Hauer, sind eben nicht eine Bevormundung des Anlegers, und sie sind auch nicht ein Eingriff in die Freiheit des unternehmerischen Handelns oder dergleichen, sondern es geht eben darum, dass wir hier etwas ins Gesetz gießen, was man in jedem Börsenratgeber nachlesen kann: Man möge bitte nicht sein ganzes Geld in ein einziges Produkt stecken.
– Sie nennen es Bevormundung, wir nennen es eigentlich nur ins Gesetz gegossene Ratgeberpraxis.
– Ja. Es ist ja nun auch nicht so, dass man jetzt sagt, das müsse die einzige Investition eines Anlegers sein; er hat ja die Möglichkeit, weiteres Geld in andere Produkte zu investieren.
– Wir sehen das anders. Aber darüber werden wir ja noch vielfach diskutieren; dazu haben wir ja noch Gelegenheit. Ich freue mich auf nächste Woche Montag.
Was wir auch sicherstellen, ist, dass das berechtigte Informationsinteresse des einzelnen Anlegers weiterhin gewahrt bleibt. Denn jeder Anleger – ich glaube, da sind wir uns alle einig – hat das gute Recht und meiner Meinung nach auch die Pflicht, sich zu informieren, worin er investiert. Da sind wir mit dem Wertpapier-Informationsblatt gut aufgestellt.
Ich fand die Ausführungen des Kollegen Bayaz sehr gut, dass ein Prospekt nicht unbedingt die Klarheit für den Anleger erhöht. Sie haben das so schön ausgedrückt: Das habe den Charme von AGBs. Ich habe mir – ich weiß, das ist ein anderer Bereich – das P&R-Prospekt noch mal angeguckt. Es verströmt leider nicht den Charme von AGBs, sondern eher das wohlige Gefühl eines Werbeprospektes. Darin liegt für mich, ehrlich gesagt, ein Problem. Deswegen finde ich richtig, dass wir uns angucken, wie wir die Wertpapierprospekte noch stärker so gestalten können, dass der einzelne Anleger genau weiß: Was kaufe ich hier, worin investiere ich? Das, was wir da schon haben, ist in der Tat gut aufgebaut.
Im Übrigen ein kleiner Nachsatz zum Thema P&R; da kommen wir dann auch wieder zur Freiheit. Auf dem Prospekt steht oben ganz dick drauf: Wer dieses Produkt kauft, der riskiert den Totalverlust. – Und wer eine halbe Seite tiefer liest, der liest auch, dass er unter Umständen sogar mit seinem Privatvermögen dafür haftet. Also, wer das dann noch kauft – bei aller Liebe zum Anlegerschutz –, der hat auch eine gewisse Eigenverantwortung. Die kann man dem Verbraucher nicht nehmen.
Ich finde, in dieser Diskussion sind viele gute Anregungen aufgekommen. Wir müssen auch noch mal gucken, wie man an verschiedenen Stellen nachsteuern kann. Wir haben jetzt die Möglichkeit, das zu tun. Wir werden auch die Evaluierung des Kleinanlegerschutzgesetzes dafür nutzen. Ich glaube, wir haben hier, aus dieser Debatte, viele Punkte mitgenommen, an denen wir noch nachsteuern können, und werden am Montag damit anfangen, das Gesetz weiter zu verbessern und vielleicht auch ein paar Ideen für weitere Gesetzesvorschläge mitzunehmen. Ich freue mich drauf.
Vielen Dank.
Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 19/2435 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Anderweitige Vorschläge sehe ich hier nicht. Dann ist die Überweisung so beschlossen.