Ich kann nur wiederholen: Ein Verbotsvertrag wird ohne Beteiligung derjenigen, die im Besitz dieser Waffen sind, nicht zur Vernichtung eines einzigen nuklearen Sprengkopfes führen.
Der Atomwaffenverbotsvertrag sieht keine Beschränkung zur Herstellung von spaltbarem Material für Waffenzwecke vor und fällt mit seinen überalterten und unzureichenden Inspektions- und Verifikationsmöglichkeiten weit hinter die aus Sicht der Bundesregierung geltenden Standards im Rahmen des Nichtverbreitungsvertrages zurück. Deshalb würden wir mit einem solchen Abkommen den Nichtverbreitungsvertrag eher schwächen, und das wollen wir nicht.
PVizepräsidentin Petra Pau: Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Alexander Müller.