Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Danke, dass Sie sitzen geblieben sind; denn ich finde, wir reden jetzt über ein außerordentlich interessantes Politikfeld.
Deutsche Außenpolitik ist dem Frieden verpflichtet …
Mit diesen Worten beginnt das außenpolitische Kapitel des Koalitionsvertrages. Ganz bewusst haben wir diese Maxime an den Anfang gestellt; denn dies ist der Leitsatz unseres gesamten außen- und sicherheitspolitischen Handelns für diese Legislaturperiode. Er sollte es eigentlich auch darüber hinaus sein.
Die Debatte ist deshalb so wichtig, weil Frieden und Sicherheit so bedroht wie schon lange nicht mehr sind – in Europa genauso wie in unserer weiteren Nachbarschaft –, das zeigen die Konflikte etwa in Syrien, in Libyen oder im Jemen mit ihren schrecklichen humanitären Folgen. Die Beziehungen zu Russland, Europas größtem Nachbarn im Osten, sind mehr als angespannt. Der Giftanschlag in Salisbury hat das Potenzial, uns weiter in diese Richtung zu entfremden und eine gefährliche Negativspirale auszulösen, aus der wir immer schwerer herauszukommen scheinen. Weltweites Wettrüsten, autoritäre und nationalistische Tendenzen allerorten, die immer stärkere Abkehr von multilateraler Zusammenarbeit – all das stellt die deutsche und genauso die europäische Außenpolitik vor große Aufgaben.
Globalisierung, Migration, Digitalisierung und Terrorismus lassen dabei die Grenzen zwischen innen und außen immer weiter verschwinden. Die Wahrnehmung unserer Interessen beginnt längst zu Hause, und sie geht uns alle an. Außenpolitik dient dem Schutz von Frieden und Freiheit, dem Wohle Europas sowie einer freiheitlichen Gesellschaft.
Lassen Sie mich hier noch einmal – weil das heute bei der Regierungsbefragung schon ein Punkt gewesen ist – mit Blick auf die Ereignisse in Afrin sagen: Oberste Priorität hat für uns – das wird so bleiben – die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der Schutz von Leib und Leben der Zivilbevölkerung in Afrin.
Hierfür ist die Türkei in der Pflicht. Was immer die Türkei unternimmt, muss sich völkerrechtlich im Rahmen des Erforderlichen und des Verhältnismäßigen bewegen. Gerade in Anbetracht der jüngsten Entwicklung haben wir hier erhebliche Zweifel. Die dauerhafte Besatzung würde darüber hinaus eine neue Realität schaffen, auch hinsichtlich der Frage, ob Völkerrecht gebrochen wird. Deshalb gehen wir davon aus, dass es dazu gar nicht kommen darf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in keinem Feld der Politik ist die Planung einer Legislaturperiode so schwierig wie in der Außenpolitik. Ein kurzer Blick zurück mag das ganz einfach illustrieren. Die letzte Bundesregierung wurde im Dezember 2013 vereidigt. Schon im März 2014 erfolgte die völkerrechtswidrige Annexion der Krim durch Russland, im Juni 2016 stimmten die britischen Bürger für den Brexit – zwei unerwartete Großereignisse, die Europa von heute auf morgen verändert haben. Was lehrt uns das für die Außenpolitik? Wie ich finde, vor allen Dingen drei Dinge:
Erstens gilt es, trotz aller Unwägbarkeiten die erkennbaren Risiken realistisch in den Blick zu nehmen und ihnen vor allen Dingen frühzeitig entgegenzuwirken, was in der Vergangenheit nicht immer der Fall gewesen ist. Die Erosion der internationalen und regionalen Ordnung sowie das Infragestellen multilateraler Zusammenarbeit sind dabei an allererster Stelle zu nennen.