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221. Sitzung
Donnerstag, 15. April 202119. Wahlperiode, 221. SitzungEvaluierung des Mindestlohngesetzes zur Stärkung der Beschäftigtenrechte nutzen
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Lassen Sie uns das gerne im Anschluss machen. Ich denke, wir werden das Thema noch öfter miteinander diskutieren.

Uns ist wichtig, dass die Tarifautonomie gestärkt wird. Da ist ein Ansatz die Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung. Da, wo es Betriebsräte gibt, beträgt die Tarifbindung 78 Prozent. Da, wo es keine Betriebsräte gibt, liegt die tarifliche Bindung nur noch bei 25 Prozent. Deshalb ist es wichtig, dass wir jetzt ein Betriebsrätemodernisierungsgesetz entwickeln;

Zurufder Abg. Katja Mast [SPD]

denn damit können wir in der Nahrungskette betriebliche Mitbestimmung, Tarifautonomie und tarifliche Löhne insgesamt stärken.

Ich denke, die Antwort auf die soziale Frage und die Frage der besten Löhne sollte sein – wie in Österreich oder in Dänemark –, nicht einen gesetzlichen Mindestlohn immer wieder neu politisch anzupassen, sondern die Tarifbindung massiv zu stärken, sie wieder über 90 Prozent zu bringen. Das könnte gut eine Aufgabe der Mindestlohnkommission sein. Es ist auch eine Aufgabe, die wir gemeinsam haben.

Beifallbei der CDU/CSU
Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU], an den Abg. Dr. Matthias Bartke [SPD] gewandt: Erst warten, bis du aufgerufen wirst!

Nächster Redner ist der Kollege Matthias Bartke, SPD-Fraktion.

Beifallbei der SPD

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