Herr Präsident! Werte Kollegen! Ich bin ein optimistischer Mensch
und fange ganz gern auch mal mit ein bisschen Lob an – selbst für die Bundesregierung; ich freue mich, wenn die Bundesregierung auch mal dazulernt –: Im Großen und Ganzen ist dieses Gesetz mit Sicherheit nicht schlecht.
Leider hat es mit dem Lernen viel zu lange gedauert. Die massiven Formen von Sozial- und Asylbetrug, die unsere öffentlichen Kassen und Einwanderungssysteme überlasten, waren schon länger bekannt, als im Jahre 2015 unsere Grenzen überrannt wurden. Jetzt erst sind Sie auf die innovative Idee gekommen, dass Behörde X und Behörde Y, die mit derselben Person zu tun haben, auf denselben Datenbestand zurückgreifen sollten. Es freut uns, dass auch Sie jetzt erkannt haben, dass hier nicht nur viel effizienter gearbeitet, sondern auch der massive Betrug mit Mehrfachidentitäten endlich bekämpft werden könnte. „Könnte“ aber nur; denn Ihr ganzer hochtrabender Plan der Datenzentralisierung hängt an einem Wort: „kann“.
Ich zitiere § 8a: „Die Registerbehörde kann einen Abgleich in automatisierter Form … veranlassen“ – und das natürlich nur bei konkretem Verdacht. Ja, aber genau solch ein automatisierter Datenabgleich wäre ja geeignet, um überhaupt erst einmal einen Verdachtsfall zu finden.
Dabei ist es egal, ob jemand in betrügerischer Absicht in vier verschiedenen Bundesländern registriert ist oder ob jemand beim Übertragen eines Namens – vielleicht eines arabischen – einen Tippfehler gemacht hat. Ein regelmäßiger automatischer Datenabgleich auf rein maschineller Ebene, bei dem die verglichenen Daten sofort nach dem Vorgang wieder gelöscht werden, müsste hier eigentlich selbstverständlich sein und wäre auch datenschutzrechtlich vertretbar.
Diese Kannbestimmung unterläuft einen ganz entscheidenden Zweck des Gesetzes. Gerade wenn § 8a so bleibt, wie Sie es wollen, spielen Sie allen NGOs, Schleuserbanden und noch Schlimmeren in die Hände, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, es Betrügern zu ermöglichen, viele Steuergelder zu erlangen. Beratungen bei der Angabe des Asylgrundes, zur Verzögerung von Verfahren und zur Verhinderung der Abschiebungen würden zumindest erschwert werden, wenn all diese Maßnahmen die oft entscheidende bestmögliche Aktenlage zur Grundlage hätten.
Bei all dieser Vorsicht fragt man sich natürlich, warum Sie ausgerechnet etwas so Sensibles wie den Asylgrund innerhalb dieses Systems frei verfügbar machen. Bei einer Asylentscheidung interessiert die allermeisten Behörden lediglich, ob Asyl gewährt wurde oder nicht. Asyl aus einem Grund ist ja nicht weniger wert als aus einem anderen Grund.
Dank der kurzsichtigen Politik, die den Abholservice im Mittelmeer und das Durchwinken an der Grenze ermöglicht, begegnen in unserem Land wahrhaft Schutzbedürftige regelmäßig ihren Folterern und Verfolgern. Hinzu kommt die Verfolgung auch in unserem Land aus religiösen oder persönlichen Gründen, die diese Betroffenen auch bei anderen Flüchtlingen aus demselben Land mindestens unbeliebt machen oder stark gefährden, zum Beispiel ein christlicher Glaube oder Homosexualität.
Asylgründe sollten zentral gespeichert, aber mit einer gesonderten Hürde zum Datenabruf, die einen konkreten Verdacht voraussetzt, versehen werden. Das würde diesem Gesetz guttun und das Verfahren sicherer machen – für alle Beteiligten.
Vielen Dank.