Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Das Ausländerzentralregister entstand in den 50er-Jahren. Es ist eine vom Bundesverwaltungsamt betriebene Datenbank, in der heute knapp 28 Millionen personenbezogene Datensätze von Ausländerinnen und Ausländern gespeichert werden. Parallel existieren über 600 weitere dezentral geführte, unterschiedlich strukturierte Ausländerdatenbanken. Um belastbare Auskünfte erhalten zu können, macht es durchaus Sinn, das Ausländerzentralregister zu einem zentralen Dateiensystem für alle Fachverfahren auszubauen, welches andere Register perspektivisch überflüssig macht.
Ziel ist es, dass Daten nach dem One-only-Prinzip nur einmal erhoben, im Ausländerzentralregister gespeichert und von dort von Behörden oder Verwaltungen abgerufen werden können. Das soll helfen, die Arbeitsabläufe für Verwaltungsbeamte zu verbessern, die Anliegen von Nichtdeutschen schneller zu klären und die Datenqualität zu verbessern.
Von nun an sollen zusätzlich Daten, wie unter anderem das Geburtsland, die ausländische Personenidentitätsnummer, der Doktorgrad, die Anschriften im Bundesgebiet, die Visumsverlängerung, Angaben zur Arbeits- und Ausbildungsvermittlung und zu Integrationskursen, gespeichert werden. Neu ist zudem die Speicherung von Asylbescheiden und gerichtlichen Entscheidungen im Volltext. Zukünftig werden das BAMF als Registerbehörde und die zuständige Ausländerbehörde bei einem Eintrag ins Register über einen Fortzug, eine Ausweisung oder Abschiebung automatisch informiert.
Bisherige Gesetzgebungsverfahren mit hochpersönlichen Daten sind schon immer sehr kritisch von Datenschützern begleitet worden. Wir alle erinnern uns sicherlich an die Diskussion zum Zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetz im Jahr 2019 und die Ausführungen des Bundesdatenschutzbeauftragten, Herrn Professor Kelber. Auch die uns vorliegenden Stellungnahmen von Verbänden, wie Caritas, der Paritätische Wohlfahrtsverband, Ärzte der Welt oder auch netzpolitik.org, enthalten Bedenken zum Gesetz. Ihre Mahnung an uns lautet, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Grundsätze der Datensouveränität und Datensparsamkeit für alle hier lebenden Menschen gelten. Parallel zur Erweiterung der zentralen Daten- und Zugriffsrechte müssten daher die Schutzvorschriften für Betroffene beachtet und die Transparenz verbessert werden. Das sollten wir im weiteren parlamentarischen Verfahren unbedingt berücksichtigen.
Ich bedanke mich und freue mich auf die weitere Diskussion.