Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen! Verehrte Kollegen! Die Bundesregierung baut mit dem vorgelegten Gesetzentwurf das bestehende Ausländerzentralregister zu dem zentralen Dateisystem für alle ausländerrechtlichen Fachverfahren aus. Künftig wird eine Vielzahl von Daten in diesem Ausländerzentralregister zusammengefasst sein: Asyldokumente und ‑entscheide, Gerichtsentscheidungen, biometrische Daten, Daten zu religiösen, weltanschaulichen, politischen Überzeugungen und Gesundheitsdaten.
Eine solche Zentraldatei kann sehr sinnvoll sein, wenn die darin enthaltenen Daten aktuell bereinigt sind, wenn die Datenqualität stimmt, und bei der Datenqualität dieses AZR steht noch nicht alles zum Besten. Aber natürlich erfordert eine Zentralisierung solcher Daten auch erhöhte Wachsamkeit. Persönlichkeitsrechte von Ausländern sind keine Persönlichkeitsrechte zweiter Klasse, meine Damen und Herren.
Wenn verschiedene Daten zusammengeführt werden, ist es möglich, Persönlichkeitsprofile zu erstellen, und das erfordert höchste Wachsamkeit von uns. Gerade wenn etwa 100 000 Zugriffsberechtigte auf solche Daten zugreifen können, ist es erforderlich, dass durch externe Protokollierung nachvollziehbar ist, wer auf diese Daten zugreift. Ich erinnere an den Fall „NSU 2.0“. Deswegen braucht es effektive Sicherungssysteme; denn gerade wenn es um die Daten von Asylbewerbern und Asylberechtigten geht, die hier sind, weil sie Schutz vor Verfolgung in ihrer Heimat suchen, müssen wir diesen Schutz effektiv gewähren, auch bei der Sicherung ihrer Daten, meine Damen und Herren,
vor allem dann, wenn noch Angehörige im Herkunftsland sind oder wenn sie vielleicht nach erfolglosem Asylverfahren ausgewiesen und abgeschoben werden. Hier erscheinen uns diese Sicherungssysteme noch nicht ausreichend.
Wir würdigen allerdings auch, dass die Koalition noch einige Verbesserungen vorgenommen hat, durch den schon angesprochenen Änderungsantrag und den Entschließungsantrag, zum Beispiel bei zusätzlichen Voraussetzungen für die Speicherung von Daten – ein Punkt, auf den die FDP immer sehr gedrungen hat –, der Evaluation des Gesetzes und der Stärkung des Bundesdatenschutzbeauftragten und der Zugangsrechte, sodass wir am Ende, nach Abwägung des Für und Wider und von Licht und Schatten in diesem Gesetz, heute zu einer Enthaltung kommen werden.
Ich danke Ihnen.
Deshalb hat als nächste Rednerin das Wort die Kollegin Luise Amtsberg, Bündnis 90/Die Grünen.