Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die letzte Beratung von Bund und Ländern zur Pandemiebekämpfung am 22. März 2021 habe ich – das habe ich ja auch öffentlich gesagt – als Zäsur empfunden. Ich weiß, dass es nicht nur mir so gegangen ist, sondern vielen von uns.
Zugleich wissen wir: Es führt kein Weg daran vorbei, wir müssen die dritte Welle der Pandemie bremsen und den rapiden Anstieg der Infektionen stoppen.
Um das endlich zu schaffen, müssen wir die Kräfte von Bund, Ländern und Kommunen bessern bündeln als zuletzt. Deshalb ziehen wir jetzt die im Wortsinne notwendigen Konsequenzen aus der Zäsur des 22. März. Am Dienstag hat die Bundesregierung dazu den Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Kabinett beschlossen, und heute beraten wir ihn in erster Lesung in diesem Hause.
Diese Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes heißt – auf den wichtigsten Nenner gebracht –: Wir setzen die Notbremse bundesweit um. Die bundeseinheitlich geltende Notbremse ist nach meiner Überzeugung dringend, sie ist überfällig.
Denn ich muss es auch heute leider wieder sagen: Die Lage ist ernst, und zwar sehr ernst. Wir alle müssen sie auch ernst nehmen. Die dritte Welle der Pandemie hat unser Land fest im Griff. Das sagen die täglichen Infektionszahlen des Robert-Koch-Instituts, das sagt die Entwicklung des R‑Werts, und das sagen vor allem die Zahlen der belegten Intensivbetten, gerade auch in dieser Woche. Die Intensivmediziner senden einen Hilferuf nach dem anderen.
Wer sind wir denn, wenn wir diese Notrufe überhören würden?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das dürfen wir nicht. Wir dürfen Ärzte und Pfleger nicht alleine lassen.
Alleine können sie den Kampf gegen das Virus in dieser dritten Welle auch mit bester medizinischer Kunst und dem aufopferungsvollsten Einsatz nicht gewinnen. Sie brauchen unsere Unterstützung.
Sie brauchen die Unterstützung von Staat, Politik, Gesellschaft. Ärzte und Pfleger brauchen die Unterstützung von uns Bürgerinnen und Bürgern, von uns allen. Deshalb müssen wir unsererseits alles tun, um die dritte Welle zu bremsen, um sie zu brechen und sie umzukehren. Deshalb müssen wir die Pandemiebekämpfung von Bund und Ländern mit der bundesgesetzlichen Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes auf neue Füße stellen.
Genau das ist die bundeseinheitliche Notbremse, über die wir heute beraten. Wo die Inzidenz über 100 liegt, sollen künftig bundeseinheitliche Regelungen gelten. Die Notbremse ist dann nicht mehr Auslegungssache, sondern sie greift automatisch. Und neben der schon im Arbeitsschutzrecht vereinbarten Pflicht zum Homeoffice – wo immer das möglich ist – und der Pflicht von Arbeitgebern, in Zukunft – ab nächster Woche – Tests mindestens einmal in der Woche, zum Teil auch zweimal in der Woche, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzubieten,
bin ich mir sehr wohl bewusst, dass hier in diesem Gesetz harte Einschränkungen vereinbart werden für alle Kreise, in denen die Inzidenz oberhalb von 100 liegt:
Kontaktbeschränkungen, Schließungen von Geschäften, Kultur- und Sporteinrichtungen, nächtliche Ausgangsbeschränkungen.
Gerade über die Ausgangsbeschränkungen gibt es ja eine intensive Diskussion des Für und Wider,
sowohl hinsichtlich der mit ihnen verbundenen Freiheitseinschränkungen
als auch nicht zuletzt darüber, ob sie überhaupt etwas bringen. Diese Einwände nehme ich ernst,
und ich setze mich natürlich auch mit ihnen auseinander. Ich möchte das auch hier tun.
Zunächst. Ausgangsbeschränkungen sind keine neue Erfindung.