Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kurt Schumacher hat einmal den Satz gesagt: Politik beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit. – Wir können nicht die Augen davor verschließen, dass wir momentan in einer sehr ernsten und zugespitzten Situation sind. Wir würden uns sicherlich eine andere Lage wünschen, wir würden uns sicherlich eine andere Situation wünschen; aber das können wir nicht. Darum ist es jetzt erforderlich, Maßnahmen zu treffen, Entscheidungen zu treffen und auch zu handeln.
Somit ist es erforderlich – ich begrüße das ausdrücklich –, dass wir ein bundeseinheitlicheres Vorgehen jetzt auf den Weg bringen. Das ist übrigens etwas, was die SPD bereits im November gefordert hat und womit wir – das gehört leider auch zur Ehrlichkeit dazu, Frau Bundeskanzlerin – in den bisherigen Verhandlungen im Bundeskanzleramt nicht auf Wohlwollen gestoßen sind. Aber ich begrüße diesen Schritt jetzt ausdrücklich. Ich halte ihn ehrlicherweise auch für notwendig.
Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist dabei eines entscheidend: Keine dieser Bundesverordnungen kann einfach so in Kraft treten. Jede entsprechende Bundesverordnung, die auf den Weg gebracht wird, wenn wir dieses Gesetz nach der zweiten und dritten Lesung auf den Weg bringen, bedarf der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Ich sage ausdrücklich für die SPD-Fraktion: Da wird es auch keine Widerspruchslösung geben. Es geht nur mit der Zustimmung des Deutschen Bundestages.
Dafür setzen wir uns in den laufenden Verhandlungen auch ein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will es auch ganz deutlich sagen, dieses Gesetz ist kein Misstrauensvotum gegen die Länder.
Für mich ist es eine Optimierung des Miteinanders der föderalen Ebenen;
denn wir müssen zwischen Bund, Ländern und der kommunalen Ebene gemeinsam zu besseren Lösungen kommen, zu mehr Nachvollziehbarkeit kommen, letztendlich auch zu mehr pragmatischem Handeln kommen.
Auch ich kann ja den Bürgerinnen und Bürgern manchmal nicht erklären – mein Wahlkreis ist der Hochsauerlandkreis an der Grenze zu Hessen –, dass in dem einen Kreis das eine gilt und in dem anderen Kreis das andere. Darum brauchen wir mehr Nachvollziehbarkeit, Einheitlichkeit. Das ist auch wichtig für die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern.