Sehr geehrte Frau Kollegin, jetzt bin ich konsterniert. Ich habe gedacht, Sie erklären mir jetzt, dass Sie das alles super gemacht haben bei dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz,
was de facto ja falsch ist. Aber Sie werfen uns jetzt vor, dass wir eine Debatte aufsetzen, die die Menschen da draußen bewegt, genauso wie diese Debatte die Menschen bewegt.
Fällt Ihnen das nicht auf, sehr geehrte SPD und CDU/CSU, dass wir im Kampf gegen Corona anfangen, die Menschen zu verlieren? Und wenn wir die Menschen im Kampf gegen Corona verlieren, verlieren wir den Kampf gegen Corona.
Jetzt ich bin ich echt konsterniert: Uns vorzuwerfen, dass wir das, was Millionen Geimpfter, übrigens auch schon Millionen Genesener umtreibt, zur Debatte im Deutschen Bundestag machen!
Da war ich jetzt konsterniert, überrascht, und ich teile Ihre Meinung in keiner Weise. Genau solche Themen müssen wir hier diskutieren.
Aber kommen wir zum Gesetzentwurf zurück. Inhaltlich gut, aber gut reicht manchmal halt nicht aus.
Wir können ja davon ausgehen, dass es nach dieser Reform Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte dauern wird, bis wir wieder darüber reden. Deswegen wäre es uns von der FDP lieber, dass wir es statt gut exzellent machen.
Es geht hier um viele Menschen. Es geht um viele Menschen, die in diesem Bereich arbeiten. Es geht vor allen Dingen aber um Kinder, Jugendliche und Familien. Da müssen wir insbesondere bei Änderungen beim Kinder- und Jugendschutz genau hinterfragen: Erreicht man das, was man in der Theorie will, auch in der Praxis? Einiges ist gut, aber es sind auch richtige Böcke drin – denn gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht.
Wir haben einige Änderungsanträge eingebracht. Wir wollen, dass diese Reform nicht nur gut, sondern exzellent wird. Ich kann aufgrund dieser Turbodebatte nicht auf alle Änderungsanträge eingehen. Deswegen erwähne ich die Sachen, die uns am wichtigsten sind.
Erstens: der Hilfeplan des Jugendamtes. Bewährt und geschätzt in der Praxis, basierend auf Vertrauen. Wenn dieser Hilfeplan jetzt an das Familiengericht weitergegeben werden kann, dann wird seine Wirkung in der Praxis nachlassen, dann wird das Vertrauen in diesen Hilfeplan ausgehöhlt.
Zweitens: Ombudsstellen als Baustein im KJSG. Die Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien zu verbessern, ist ein sehr, sehr gutes Ziel. Aber diese Ombudsstellen müssen auch wirklich unabhängig und dezentral organisiert sein. Unserer Meinung nach darf eine Ombudsstelle niemals am Jugendamt angesiedelt sein, nicht mal im gleichen Gebäude sein.
Drittens: Modellregionen und ‑projekte. Die inklusive Umsetzung der Kinder- und Jugendhilfe ist absolut richtig – großes Ziel der SGB‑VIII-Reform, absolut richtig. Aber sie ist komplex, weil zwei unterschiedliche Systematiken zusammengeführt werden. Warum warten wir bis 2024 bzw. bis 2028? Es gibt genügend Kommunen und Träger, die jetzt schon Ideen und Pläne in der Schublade haben, die jetzt schon gern starten würden.
Geben wir ihnen doch die Möglichkeit, mit Modellregionen und Modellprojekten bei der flächendeckenden Einführung voranzugehen! Diese Praxiserfahrung wird uns dann sehr, sehr helfen.
Liebe Kollegen, gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Wir wollen aus gut exzellent werden lassen. Stimmen Sie unseren Änderungsanträgen zu! Die Kinder- und Jugendhilfe hat es verdient.
Vielen Dank.