Sehr geehrter Herr Höferlin, es ist insgesamt ja bezeichnend, dass Sie genau diese Argumente in Ihrem Antrag überhaupt nicht angeführt haben; denn dann müssten Sie ja darüber sprechen, wie wir insgesamt vorgehen.
Frau Dittmar hat zu Recht angemerkt, dass im gestern verabschiedeten Gesetz vorgesehen ist, dass eine entsprechende Rechtsverordnung kommen soll,
und zwar auf der Grundlage der wissenschaftlichen Erkenntnisse, die wir brauchen. Danach ist es natürlich so, dass diejenigen, die geimpft sind, wieder zusätzliche Rechte erhalten müssen,
bzw. dann Einschränkungen zurückzunehmen sind. Darum geht es.
Davon habe ich aber gar nicht gesprochen, sondern ich habe davon gesprochen, dass, auch wenn wir die Individualrechte ernst nehmen,
für uns natürlich trotzdem Zusammenhalt und Solidarität im Vordergrund stehen müssen;
denn ansonsten wird es uns nicht gelingen, diese Pandemie zu bewältigen.
Kommen wir zurück zum Thema. Der aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft ist: 5 bis 20 Prozent der geimpften Personen können sich weiterhin anstecken. Sie haben dann aber wahrscheinlich sehr viel weniger Viruslast, sind damit auch weniger ansteckend. Aber insgesamt haben wir – Stand heute – einfach keine so klare Sachlage, um sagen zu können: Wir können jeder geimpften Person sämtliche Freiheiten einfach so zurückgeben. – Vielmehr werden wir weiterhin Acht geben müssen und nur den Teil der Freiheitsbeschränkungen, der tatsächlich massiv einschränkend ist, zurückfahren können. Gleichzeitig brauchen wir aber die Akzeptanz von AHA-Regeln. Wir brauchen die Akzeptanz von Abstandsregeln und der Maskentragepflicht in geschlossenen Räumen, im ÖPNV und in ähnlichen Situationen. Das muss weiterhin Grundlage sein.
Und dann ist ein solcher Impfausweis natürlich sinnvoll. Natürlich ist auch ein Nachweis darüber, dass man getestet ist, sinnvoll. Aber wir müssen eine wissenschaftlich hergeleitete Grundlage
und die ausreichende Sicherheit dafür haben, dass das, was da zugrunde gelegt wird, auch tatsächlich stimmt.
Wir wissen, dass mit dem Neuauftreten der indischen Variante neue Unsicherheit entsteht. Ich erinnere an die Entwicklung, die wir im Zusammenhang mit der Virusvariante B.1.1.7 seit Anfang Januar erlebt haben. Am Anfang wurde die Variante nur in ganz wenigen Fällen nachgewiesen. Aber innerhalb von drei Monaten wurde dieser Virustyp vorherrschend und macht nun einen Anteil von fast 90 Prozent der Infektionen in Deutschland aus. Wir wissen also: Es gibt keine abschließende Sicherheit; es gibt kein abschließendes Vorgehen. Das muss bei der Diskussion über den Impfausweis und über den Nachweis von Immunität berücksichtigt werden.
Wir müssen gestuft, sorgfältig und umsichtig damit umgehen. Und dann ist das natürlich sinnvoll. Jeder Stufenplan innerhalb der Pandemie lebt davon, dass wir auch den Nachweis darüber, ob jemand getestet ist, geimpft ist oder bereits erkrankt war und voraussichtlich deshalb für einen bestimmten Zeitraum auch nicht ansteckend ist, einbeziehen.
Immer wieder werden wir gefordert sein, die wissenschaftlichen Grundlagen zu hinterfragen und zu gucken, wie der Forschungsstand ist. Das ist in einer Pandemie nun einmal so.
Das alles kommt viel zu wenig vor in Ihrem Antrag.
Was Sie im Kern gemacht haben, ist, das aufzuschreiben, was der Stand für jedermann von uns ist. Wir sind froh, dass es europaweit Vorgaben für ein quelloffenes Zertifikat gibt, in denen auch klargestellt ist, dass die Europäische Datenschutz-Grundverordnung gelten muss, dass es interoperabel und auf Dauer anschlussfähig sein muss zum Internationalen Impfausweis; denn dieser ist ja eigentlich die maßgebliche Referenz. Das sind die Punkte, die wir brauchen. Da sind wir auf einem ganz guten Weg, so wie ich es bisher beurteilen kann. Darüber bin ich ganz froh.
Ich bin auch froh, dass es in die Corona-Warn-App integriert werden soll. Was wir jetzt schauen müssen, ist, dass wir tatsächlich schnell genug sind, dass wir immer wieder auch genug Forschungsgelder, beispielsweise jetzt zur wissenschaftlichen Begleitung der Entwicklungen der Virusvarianten und der Situation insgesamt, bereitstellen, damit wir handlungsfähig bleiben.
Ich sage Ihnen zum Schluss: Es wird dauerhaft nötig sein, solidarisch zu sein. Es wird noch sehr lange dauern, bis Kinder und Jugendliche geimpft sind. Welche Situationen entstehen denn für Familien, wenn alle Welt meint: „Ich bin freigetestet, ich bin geimpft“, Familien aber weiterhin Einschränkungen in Kauf nehmen müssen? Das alles müssen wir im Blick haben. Also: Freiheitsrechte, da, wo möglich, wieder zurückgeben, und gleichzeitig solidarisch bleiben.
Danke schön.